Hofgericht in Gießen urteilt über Hanauer Unruhestifter

 

Ereignis

Was geschah

Der Darmstädter Gesandte August Hofmann (1776–1841)hatte am 12. Februar 1828 mit dem preußischen Finanzminister Friedrich von Motz (1775–1830) die Zollunion zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen in Berlin unterzeichnet. Nach den gescheiterten süddeutschen Zollplänen von Finanzminister Karl du Bos du Thil (1777–1859) entschied er sich – mit Blick auf die Getreide- und Weinexporte – für Preußen, dessen Land von der Landwirtschaft lebte, im Gegensatz zum baden-württembergischen Leder- und Textilhandel. Als Gegenbewegung bildete sich am 24. September 1828 der „Mitteldeutsche Handelsverein“ aus Braunschweig, Kurhessen, Hannover, Nassau, Sachsen und den thüringischen Staaten. Die Bevölkerung von Hanau wurde seit September 1830 unruhig und am 24. September schließlich handgreiflich, sodass aufgrund der Wut gegenüber dem Zoll- und Lizenzamt verschiedene Waren verbrannt, am 25. September deren Gebäude gestürmt wurden. Gründe waren die Feudallasten, Maut, innerhessischen Zölle und wirtschaftlich-soziale Fragen. In Kassel wurden schon am 6. September aufgrund der Brotpreise Bäckereien ausgeraubt, was den Kurfürsten Wilhelm II. (1777–1847) am 15. September zur Einberufung der kurhessischen Ständeversammlung leitete, basierend auf einer Sturmpetition der Bürger, gestützt von Fritzlar, Fulda, Hanau, und anderen, um eine Verfassung auszuarbeiten und die liberalen Bürger zu beruhigen. Die Unruhen breiteten sich von Hanau auf isenburgische und oberhessische Ämter aus, was auch in Plünderungen der Zoll- und Amtsgebäude endet. Während der Kurprinz Hanau am 27./28. September besuchte und beruhigte, rückte Prinz Emil (1790–1856) durch das ausgesprochene militärische Standrecht von Großherzog Ludwig II. (1777–1848) mit tausenden Soldaten an, was bei einer Auseinandersetzung mit zwei Bauern im „Blutbad von Södel“ endete. Verhaftungen erfolgten und am 29. September 1831 wurden 65 Zuchthausurteile von einem bis zu 15 Jahren im Gießener Hofgericht ausgesprochen. Am 25. August 1831 schloss sich Kurhessen dem hessisch-preußischen Zollverein und erst am 10. Dezember 1835 Nassau und 2. Januar 1836 Frankfurt am Main dem „Deutschen Zollverein“ an.
(StH)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Hofgericht in Gießen urteilt über Hanauer Unruhestifter, 29. September 1831“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6236_hofgericht-in-giessen-urteilt-ueber-hanauer-unruhestifter> (aufgerufen am 25.11.2025)

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