Forderungen des Juden Uriel Wolf aus Wien an seinen Bruder David zur goldenen Scheuer zu Frankfurt

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 5  
Laufzeit / Datum
1576 November 7 - 1577 Januar 17
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Forderungen des Juden Uriel Wolf aus Wien an seinen Bruder David zur goldenen Scheuer zu Frankfurt
Der Jude Uriel Wolf aus Wien, der nach siebzehnjähriger Abwesenheit nach Frankfurt zurückkehrte, um sich dort unter anderen Geschäften auch um sein väterliches Erbteil zu kümmern und entdecken mußte, daß ihn sein Bruder David zur goldenen Scheuer in Frankfurt für tot erklärt und den Nachlaß ihres 1552 verstorbenen Vaters Simon Wolf an sich gezogen hatte, ersucht Räte und Befehlhaber zu Hanau am 7. November 1576, Davids Außenstände in der Grafschaft Hanau mit Arrest zu belegen, bis er sich mit dem Bruder verglichen hat, und bittet um einen Gerichtstag zu Verhandlungen mit David.
Uriel wird aufgefordert, sein Anliegen in vierzehn Tagen noch einmal vorzubringen, und beklagt sich am 20. November bei Graf Philipp Ludwig von Hanau, daß ihm noch immer kein Geleit erteilt wurde, obwohl er bereits drei Boten deswegen nach Hanau geschickt hat. Er ersucht um Geleit für einen Monat und verspricht einen mündlichen Bericht, der Graf Philipp Ludwig und seinen Untertanen "zu nutz und gut khumben sol, auch E[euer] G[naden] anlaufs von uns juden abkhumben". Anschließend will er das Land verlassen und wieder nach Wien gehen.
Am 11. Dezember berichtet Uriel Graf Philipp Ludwig, daß er sich mit David verglichen hat. Da jedoch die 350 fl., die er aus dem Erbe zu bekommen hat, wie andere Gelder Davids auch in der Grafschaft ausgeliehen sind, bittet er, ihm das trotz mehrfachen Ansuchens bislang nicht gewährte Geleit zu erteilen, damit er seine Forderungen eintreiben kann.
Am 17. Dezember wird ihm mitgeteilt, daß er Bescheid erhalten wird, sobald die zur Zeit abwesenden Räte nach Hanau zurückgekehrt sind.
Am 19. Dezember beschwert sich Uriel über die abermalige Verzögerung bei Graf Philipp Ludwig und wiederholt die Bitte um Geleit. Dieses wird ihm auf ein erneutes Ansuchen schließlich am 2. Januar 1577 für den 4. und 5. des Monats erteilt.
Der Bote, der den Geleitsbrief nach Frankfurt bringt, erreicht Uriel erst am 4. Januar, so daß dieser, wie er den hanauischen Räten am 14. des Monats mitteilt, von dem Geleit keinen Gebrauch mehr machen konnte, da der 5. ein Samstag war, an dem die Juden "nit handlen dorfen". Uriel bittet bei der Ausstellung eines neuen Geleitsbriefes Rücksicht darauf zu nehmen, daß "khein sabat darain ist".
Nachdem ihm darauf für den 16. und 17. Geleit gewährt wurde, erscheint Uriel am 17. Januar vor dem Oberamtmann zu Hanau und erklärt, daß sein Bruder David das ganze väterliche Erbe an sich genommen, aber "alles verthan hat". Uriel ist mit seinen Erban- Sprüchen auf die etwa 100 fl. Außenstände verwiesen worden, die David in der Grafschaft Hanau hat. Obwohl darüber vor dem hanauischen Hofmeister und Burggrafen geschlossene Verträge bestehen, wie die Kanzlei Hanau bestätigt, sind Uriels Boten, die mit der Erhebung des Geldes von ihm beauftragten Juden David und Hirsch, stets abgewiesen und aufgefordert worden, entsprechende Ermächtigungen vorzulegen. Uriel erklärt sich bereit, Bescheinigungen der Stadt Frankfurt oder seines Bruders beizubringen, daß er zur Erhebung des Geldes berechtigt ist.
Ihm wird geantwortet, daß, solange "der liebe Gott gestraft" und die Herrschaft selbst auf die Bezahlung ihrer Forderungen warten muß, auch er wird Geduld haben müssen. David hat zwar zugesagt, zunächst die Herrschaft Hanau, danach andere Gläubiger, unter anderem die zu [Mar]Köbel zu bezahlen, mit den Untertanen vor der Kanzlei abzurechnen und die ihm gezahlten Gelder dort zu hinterlegen, solange seine Forderungen aufgrund der Klage des Hans Metzger [von Rüdigheim] noch mit Arrest belegt sind, doch hat er dessen unerachtet heimlich bei einigen Untertanen Geld erhoben und verbotene Verträge mit ihnen geschlossen. Mit Hinweis darauf, daß in Frankfurt, wie der Fall des Johann Zehe [zu Kilianstädten] zeigt, in Hanau erlangte Urteile nicht vollstreckt werden, wird Uriel empfohlen, seinen Bruder entweder nach Hanau zu zitieren und dort vor dem Hofgericht zu verklagen oder ihn "dem francfurtschen brauch nach lassen in schultthurm werffen".

Weitere Angaben

1576-1577 Bl. 262; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28463

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Juden Uriel Wolf aus Wien an seinen Bruder David zur goldenen Scheuer zu Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4891_forderungen-des-juden-uriel-wolf-aus-wien-an-seinen-bruder-david-zur-goldenen-scheuer-zu-frankfurt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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