Befreiung der Judenschaft des Oberfürstentums von der Auflage, dass jeder Jude zum Festungsbau in Gießen ein Pferd zu stellen hat

HStAM Urk. 8 Nr. 1334  
Laufzeit / Datum
1569 Dezember 17
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die Juden Isac zu Homburg v.d.H., Salomon zu Homberg a.d. Ohm und Gottschalck zu Watzenborn bekunden im Namen der Judenschaft des Oberfürstentums Hessen, daß Landgraf Ludwig von Hessen sie laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage von der Auflage befreit hat, wonach ein jeder Jude zum Festungsbau in Gießen ein Pferd zu stellen gehabt hätte. Die Juden und namentlich die im folgenden genannten verpflichten sich dafür zur Zahlung von 100 fl. und versprechen außerdem, künftig zu jeder Frankfurter Messe zusätzlich zu dem an den Landgrafen zu zahlenden Tribut 25 fl. oder auf das Jahr gerechnet 50 fl. zu bezahlen. Dazu haben sich bereit erklärt: Mose zu Rosenthal, Isac zu Biedenkopf, Salomon zu Kirchhain, Salomon und Ahrorn zu Homberg a.d. Ohm, Lipman und sein Sohn Baroch zu Niederohmen, Ahrens Witwe zu Maulbach, Gottschalck und Meyer zu Watzenborn, Natan und Berman zu Hochweisel, Kolman und Lipman zu Ostheim, Schonchen, deren Sohn Abraham und Isac Karlebach zu Echzell, Isac und David zu Homburg v.d.H., Benheim und Menchen zu Oberstedten, Meyer zu Seulberg, beide Salomanes zu Köppern, Jacob und Beyffes zu Gonzenheim, Mose zu Nordenstadt, Abraham und Dreutle zu Igstadt, Isac und Joseph zu Staufenberg und Mahns Witwe zu Lorsbach.
Selbstschuldnerische Bürgen für die pünktliche Bezahlung sind die Aussteller des Reverses Isac, Salomon und Gottschalck.
Der Landgraf gestattet den Juden einen Zinssatz von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden oder von 10 fl. auf 100 fl. jährlich und gewährt ihnen Schutz, solange sie weder Wucher noch unredliche Geschäfte treiben und den christlichen Glauben nicht lästern. Kann ein Jude die zugesagten Zahlungen nicht leisten, sollen ihm die anderen helfen. Andernfalls hat er bei 10 fl. Strafe das Land zu verlassen.

Ausfertigung

Pergament, mit eigenhändigen Unterschriften der Aussteller

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Befreiung der Judenschaft des Oberfürstentums von der Auflage, dass jeder Jude zum Festungsbau in Gießen ein Pferd zu stellen hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4467_befreiung-der-judenschaft-des-oberfuerstentums-von-der-auflage-dass-jeder-jude-zum-festungsbau-in-giessen-ein-pferd-zu-stellen-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)

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