Gefangennahme und Freilassung des Juden Saloman und seiner Frau durch Graf Reinhard von Hanau wegen begangener Rechtsbrüche

HStAM Urk. 64 Nr. 312  
Laufzeit / Datum
1446 Mai 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Saloman zu Windecken und seine Frau Hanna bekennen, daß Graf Reinhard von Hanau sie wegen begangener Rechtsbrüche und Frevel gefangen gehalten hat. Für ihre Freilassung haben sie als Buße den Hafer gegeben, den sie auf dem Haus neben Hartmann Bruers Haus liegen hatten, dazu den Schulden halber von Siegfried Bruer übernommenen Hof mit allen Zubehörungen und 1200 fl., die ratenweise zu den Frankfurter Messen zu zahlen sind. Als Sicherheit haben sie dem Keller zu Windecken alle ihre Schuldverschreibungen über Forderungen in den Orten Windecken, Eichen, Marköbel, Ostheim, Roßdorf, Erbstadt, Kilianstädten, Buchen, Nieder- und Oberdorfelden, Okarben, Groß- und K1einkarben, Rendel, Büdesheim, Heldenbergen und Kaichen übergeben. Sie schwören Urfehde mit einem "rechten gestabten jutdischen eydt uff die tzehen gebode in Moyses buche ..., als dan eyn igliche jutde von recht geburt zu sweren".

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit zwei anhängenden Siegeln.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gefangennahme und Freilassung des Juden Saloman und seiner Frau durch Graf Reinhard von Hanau wegen begangener Rechtsbrüche“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2585_gefangennahme-und-freilassung-des-juden-saloman-und-seiner-frau-durch-graf-reinhard-von-hanau-wegen-begangener-rechtsbrueche> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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