Händel des Juden Lewe (Leb) von Derneburg

HStAM 3 Nr. 1609  
Laufzeit / Datum
1560 April 9 - 1561 Oktober 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Händel des Juden Lewe (Leb) von Derneburg
Der Rat der Stadt Frankfurt bestätigt dem Juden Lewe [von Derneburg] am 9. April 1560 auf sein Bitten und nach Rückfrage bei dem Bürgermeister Johann Volcker, daß Wilhelm Langgut aus Leipzig, der während der Fastenmesse Drohungen gegen Lewe ausgestoßen hat, von diesem vor den Bürgermeister zitiert wurde und dort am 4-April geloben mußte, Forderungen und Klagen gegen Lewe nur vor dem Frankfurter Gericht geltend zu machen.
Am 21. Juni 1561 teilen die braunschweigischen Räte Landgraf Philipp von Hessen mit, daß der Leipziger Bürger Wilhelm Langgut trotz seines Gelöbnisses, seine Forderungen nur in Frankfurt einzuklagen, Haftbriefe des Kaisers und des Kurfürsten von Sachsen gegen den braunschweigischen Schutzjuden Lewe von Derneburg und seinen Vetter Moscha erwirkt hat. Die Räte ersuchen den Landgrafen, Langguts etwaige Haftbegehren abzuweisen und Lewe und seinen Dienern Geleit zu erteilen, da sie im Auftrag des Herzogs von Braunschweig reisen sollen.
Am 28. Juni empfehlen die Kasseler Räte dem Landgrafen, dem braunschweigischen Ansuchen stattzugeben, da von Langgut noch kein Haftbegehren vorliegt und es sich bei Lewes im herzoglichen Auftrag geplanter Reise nur um eine Durchreise durch Hessen und keinen längeren Aufenthalt handelt.
Am 21. Juli protestiert Herzog Erich von Braunschweig bei Landgraf Philipp dagegen, daß sein Diener Lewe, Sohn des Juden Michel, der für ihn in Geschäften unterwegs war, bei der Rückkehr auf Veranlassung von Wilhelm Langgut aus Leipzig vom Amtmann zu Spangenberg mit einer Anzahl Bauern überfallen worden ist. Lewe konnte entkommen, doch wurde ein ihm mitgegebener braunschweigischer Diener samt seinem Jungen verhaftet und die verschlossene Satteltasche nebst anderem beschlagnahmt. Der Herzog fordert dringlich die Satteltasche zurück, da ihm an den darin befindlichen Briefen sehr gelegen ist.
Am 23. Juli entschuldigt sich Landgraf Philipp bei Herzog Erich mit dem Hinweis, daß Lewe große Schulden hat und seine Gläubiger ihn gebeten haben, den Juden, wenn er durch Hessen reitet, zur Bezahlung anzuhalten. Er verspricht jedoch die Freilassung der Verhafteten und die Rückgabe der ungeöffneten Satteltasche.
Am 10. Oktober bittet Herzog Erich Landgraf Philipp um einen Geleitsbrief für Lewe und seine Diener, da sie in seinem Auftrag oft durch Hessen "reiten und wabern" müssen. Diese Bitte lehnt der Landgraf am 19. Oktober ab, da ihn der erbverbündete Kurfürst von Sachsen in der Zwischenzeit ersucht hat, seinem Untertanen Wilhelm Langgut zu seinem Recht gegenüber Lewe zu verhelfen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Händel des Juden Lewe (Leb) von Derneburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3892_haendel-des-juden-lewe-leb-von-derneburg> (aufgerufen am 26.11.2025)

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