Irrungen zwischen dem dicken Meyer und den Juden zu Windecken

HStAM 86 Nr. 27983  
Laufzeit / Datum
1535 Januar 21 - Juli 26
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Irrungen zwischen dem dicken Meyer und den Juden zu Windecken
Räte und Befehlhaber zu Hanau gestatten dem Windecker Juden Meyer genannt der dick Meyer am 21. Januar 1535 gegen Zahlung von 30 fl. den Abzug nach Frankfurt zu seinem Sohn Schlauman (Schlame). Meyer muß sich verpflichten, künftige Irrungen mit hanauischen Untertanen nur vor hanauischen Gerichten auszutragen und seinen Teil an einer der Windecker Judenschaft vor zwei Jahren auferlegten und erst zum Teil bezahlten Schatzung auf Anfordern zu entrichten. Am 26. Februar wird der Windecker Amtmann auf Bitten von Meyers Sohn Schlauman angewiesen, dafür zu sorgen, daß die Windecker Juden sich mit Schlauman wegen der zwischen ihnen und Meyer bestehenden Irrung vergleichen oder die Sache vor die Judenschaft bringen.
Am 18. Mai klagen die Windecker Juden, die 400 fl. Türkensteuer zahlen sollen, daß ihr reichster Jude, der dicke Meyer, der etwa fünfzehn Jahre lang "zum gulden gar nahe drey theil gegeben hat", nach Zahlung der ersten Rate von 200 fl. nach Frankfurt verzogen ist. Für die Zahlung seines restlichen Anteils hat sich zwar sein noch in Windecken lebender Sohn verbürgt, doch hat Meyer, als er jetzt zur Zahlung aufgefordert wurde, die Windecker Juden durch seinen Frankfurter Sohn vor die Kanzlei Hanau laden lassen, die die Einziehung der Steuer auf zwei Monate ausgesetzt hat, damit Meyer und die Windecker Gemeinde sich "rechtlich vor juden" vergleichen können. Meyer hat darauf am 14. Mai durch einen geschworenen Boten Worms, Mainz oder Frankfurt als Vergleichsort vorschlagen lassen. Da die Windecker Juden die Kosten eines solchen Verfahrens fürchten, bitten sie, den Keller anzuweisen, Meyers Sohn als Bürgen haftbar zu machen. Meyers Forderungen an die Gemeinde können dann später gerichtlich geklärt werden. Am 21. Juni verwahrt sich Schlauman zum Spiegel (Sigel) 1# Hier liegt offenbar eine Verschreibung vor, da sonst immer Schlauman zum Spiegel genannt wird. gegen diesen Antrag und besteht auf einem Vergleich in Friedberg oder Mainz. Am 5. Juli fordern die hanauischen Befehlhaber die Friedberger Juden auf, den Streit zu schlichten.
Am 15. Juli klagt Schlauman zum Spiegel vor der Kanzlei Hanau, daß die Beamten zu Windecken die Bretter einer "leber hut", die sein Vater hinter seinem Haus hatte errichten lassen, gepfändet haben, obwohl Meyer sie bei seinem Abzug seinem Sohn geschenkt hatte. Schlauman bittet um Herausgabe der Bretter und eine der Abzugszeit entsprechende Ermäßigung des Hauszinses entsprechend der gewährten Bedeermäßigung.
Der Windecker Schultheiß, der die Bürgermeister und Schlaumans Bruder Hayum verhört hat, berichtet am 17. Juli, daß die Stadt Meyer weder gebüßt noch einen unangemessenen Hauszins verlangt hat und Schlaumans Klage somit grundlos ist, "aber so hinderwertigk zu beclagen und mit der unwarheit umbzugehen, kan ich nit loben".
Am 26. Juli beschwert sich Meyer in Hanau, daß sein Türkensteueranteil mit 254 fl. viel zu hoch bemessen wurde. Zwar hat er gegen alle Billigkeit die erste Rate von 127 fl. voll bezahlt, jedoch mit "vorbehaltung des judischen rechten segen". Damit die Steuerzahlung nicht in Verzug geriet, hat er später auch die zweite Rate ganz bezahlt und nicht nur, wie ursprünglich beabsichtigt, den ihm gerecht erscheinenden Teil. Trotzdem haben die Juden zu Windecken seinen Vorschlag einer Schlichtung vor unparteiischen Richtern, "wie sich dan auch in schatzungen unther den juden zu thun eigent und gepurt", verworfen. Nun haben die Juden zu Friedberg auf Weisung der Hanauer Kanzlei festgestellt, daß Meyer, der sich um des Friedens willen auch mit 18 fl. begnügt hätte, bei der zweiten Rate 28 fl. zuviel bezahlt hat. Meyer bittet, die Windecker Juden anzuweisen, sich auch wegen der noch strittigen ersten Rate mit ihm in Friedberg zu vergleichen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Irrungen zwischen dem dicken Meyer und den Juden zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3472_irrungen-zwischen-dem-dicken-meyer-und-den-juden-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

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