Forderungen des Juden David zur goldenen Scheuer in der Grafschaft Hanau

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. B 1/90/8  
Laufzeit / Datum
1577 März 6 - 1578 Februar 27
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 6. März 1577 ersucht der vormals zu Frankfurt, jetzt zu Diedenbergen lebende Jude David zur goldenen Scheuer den Amtmann zu Eppstein, sich im Namen des Landgrafen Ludwig von Hessen bei Graf Philipp Ludwig von Hanau dafür zu verwenden, daß Davids hanauische Schuldner endlich ihren durch Verschreibungen und Verträge belegten Verpflichtungen nachkommen und zahlen.
Der Amtmann schickt Davids Supplik am 1. April nach Hanau und bittet, ihm zur Bezahlung zu verhelfen.
Am 8. Mai überschickt der Amtmann Graf Philipp Ludwig eine weitere, ihm von David (Defel) übergebene Bittschrift und ersucht darum, David zufriedenzustellen oder eine allfällige Abweisung zu begründen, denn er ist "seines ungestümen anlauffens" überdrüssig.
Darauf teilt Graf Philipp Ludwig dem Amtmann am 11. Mai mit, daß David der hanauischen Kanzlei zunächst einmal eine Liste seiner Forderungen und Schuldner vorlegen soll.
Am 1. August erinnert David Graf Philipp Ludwig daran, daß er vor zwei Monaten ein Verzeichnis seiner Schuldner nach Hanau gesandt hat und von der Kanzlei am 27. Juni beschieden worden ist, daß seine Forderungen geprüft werden müssen und er in Monatsfrist nachfragen sollte. Er wiederholt seine Bitte, ihm zu dem dringend benötigten Geld zu verhelfen.
Am 3. Oktober antworten die Räte David, daß sein Schreiben so ungelegen gekommen ist, daß keine Zeit war, es zu bearbeiten, und fordern ihn auf, sein Anliegen bei Einbruch des Herbstes erneut vorzutragen.
Daraufhin wendet sich David am 10. Oktober mit einer Supplik an die zum Deputationstag in Frankfurt erschienenen kurkölnischen Gesandten und beschwert sich, daß man ihm in der Grafschaft Hanau sein Geld vorenthält, obwohl er von diesen Außenständen an die 100 fl. Türkensteuer bezahlt hat. Zwar ist er auf den Herbst vertröstet worden, doch haben die hanauischen Räte seinen Schuldnern untersagt, Wein oder Korn aus der Grafschaft auszuführen und ihm zu liefern. Da aber die Zeit nach der Ernte zur Bezahlung günstig ist, bittet David die Gesandten, sich für ihn in Hanau zu verwenden, und beruft sich darauf, daß sein verstorbener Schwiegervater, der alte Heim von Deutz (Diez), und seine Kinder kölnische Schutzjuden waren und noch sind. In gleicher Weise ersucht David die kurbrandenburgischen Gesandten, die er daran erinnert, daß er lange Zeit brandenburgischer Schutzjude war und dem Kurfürsten bei neun Reichs- und Deputationstagen, desgleichen zweimal seinen Gesandten zu Speyer und Frankfurt zu Diensten war.
Beide Suppliken werden von den Gesandtschaften an Graf Philipp Ludwig weitergeleitet, dessen Kanzlei den Eingang am 10. Oktober bestätigt.
Am 27. Oktober antwortet Graf Philipp Ludwig den kurbrandenburgischen Gesandten, daß Davids Forderungen erst überprüft werden mußten und sich dabei gezeigt hat, daß er den Gesandten offenbar nicht die volle Wahrheit unterbreitet hat. Ein Teil der Außenstände ist durch Davids Gläubiger sowie wegen "einer rechtfertigung, darinnen er einen meiner underthanen unbilligerweis belestiget hat", mit Arrest belegt und gepfändet. Auch soll David den bestehenden Verordnungen zuwider auf Wucher geliehen haben. Aber selbst zu Recht bestehende Forderungen können zur Zeit nicht bezahlt werden, weil verschiedene vorausgegangene Mißernten und die teuren Zeiten dies unmöglich machen, so daß auch andere Gläubiger und selbst die Herrschaft die Zahlungen stunden müssen. Graf Philipp Ludwig sagt den Gesandten aber zu, daß David ein Tag benannt und Geleit gewährt werden soll, damit er selbst in Hanau verhandeln kann.
Als David aufgrund dieses ihm von den Gesandten übermittelten Schreibens am 12. Dezember um eine Tagsetzung bittet1#Das Schreiben trägt das aufgedr. Verschlußsiegel des Ausstellers., wird ihm mitgeteilt, daß keine Gerichtssitzungen stattfinden, weil "die heilige zeit vor der handt" ist, und er nach den Feiertagen wieder anfragen soll.
Am 22. Januar 1578 erteilt die Kanzlei David Geleit zum 16. Februar.
Am 27. Februar beschwert sich David, der sich zur Zeit in Dillenburg aufhält, beim Oberamtmann zu Hanau, weil er in Bischofsheim, als er dort aufgrund des ihm erteilten Geleits erschienen ist, den Weingartenzins eintreiben und das Haus seines Schuldners wie vereinbart verkaufen wollte, Haus und Weingarten bereits verkauft waren. Er bittet, ihm nochmals einen Tag zum Vergleich mit dem Schuldner zu benennen und Geleit zu erteilen1#Das Schreiben trägt das aufgedr. Verschlußsiegel des Ausstellers..

Weitere Angaben

Bl. 165; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 27147, Bl. 71-94

Archivangaben

Altsignatur

81 Regierung Hanau B 90/8

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Juden David zur goldenen Scheuer in der Grafschaft Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4921_forderungen-des-juden-david-zur-goldenen-scheuer-in-der-grafschaft-hanau> (aufgerufen am 25.11.2025)

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