Geschäfte und Irrungen zwischen Landgraf Wilhelm von Hessen und dem Juden Joseph zum goldenen Schwan zu Frankfurt
Stückangaben
Regest
In einem am 29. Juli 1567 in Rotenburg übergebenen Verzeichnis macht der Frankfurter Jude Joseph zum goldenen Schwan folgende Forderungen an Landgraf Wilhelm von Hessen geltend:
- 3500 Taler, ausgeliehen beim Frankfurter Wahltag 1562; da von dieser Summe 2500 Taler mit 8 Talern jährlich zu verzinsen sind, beläuft sich die Gesamtforderung mit Zinsen inzwischen auf 4500 Taler;
- 30 Taler für 10 bei der Abreise nach Straßburg übersandte Doppeldukaten
1#Dieser Posten ist im vorgelegten Verzeichnis gestrichen und taucht auch später nicht mehr auf. ; - 90 fl. für 6 Pfund Silber, die der Landgraf zum Beilager erhalten hat;
- 10 fl. 10 Batzen für zwei Pfund Steppseide;
- 15 fl. 15 Batzen für weitere drei Pfund Steppseide;
- 9 fl. 9 Batzen für ein Pfund Schnur;
- 25 fl. 11 1/2 Batzen für zwei Trinkgeschirre mit Deckeln;
- 200 Taler für das Uhrwerk;
- 400 Taler für vier Ringe;
- 51 fl. 5 Batzen für Perlen. Damit beläuft sich die Gesamtforderung auf 5710 Taler.
In einer Gegenrechnung der landgräflichen Räte werden Seide, Schnur, Ringe, Perlen, Silber, Trinkgeschirre und das Geld für das Uhrwerk wie oben angeführt, über die Hauptsumme aber folgende abweichenden Angaben gemacht: 1000 Taler, gehehen beim Frankfurter Wahltag am 2. Dezember 1562; 300 Taler, geliehen um Weihnachten 1562; 147 Taler, ausstehend seit der Fastenmesse 1563 für Bargeld und zugesandte Seidenware.
Diese Summe von 1547 Talern ist mit 8 % zu verzinsen, so daß die Zinsschuld im Dezember 1567 620 betragen wird. Dazu kommen 600 Sonnenkronen und 100 fl., die am 3.Dezember 1563 geliehen wurden und für die sich die Zinsschuld im Dezember auf 304 fl. belaufen wird. 1000 fl. hat Landgraf Wilhelm Joseph aus Gnade verschrieben. Damit beläuft sich die Gesamtschuld nach Rechnung der Räte auf 5177 Taler 2 Kreuzer.
Am 30. August 1567 bittet Joseph, der auf Veranlassung des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz wegen etlicher Riedeselischer Schulden "und sonst sachen halben" in Frankfurt verhaftet wurde, Landgraf Wilhelm, sich bei dem Kurfürsten für seine Freilassung zu verwenden, da er nicht alle Außenstände auf einmal eintreiben und nicht alle Gläubiger gleichzeitig zufriedenstellen kann.
Am 10. September berichtet der hessische Kammerschreiber Landgraf Wilhelm, daß Kurfürst Friedrich Josephs Verhaftung verlangt hat, weil dieser seine Schuldverschreibung an die von Riedesel versetzt hat und sie, da ihm die Wiedereinlösung unmöglich war, nicht zurückgeben konnte, als die letzte Rate bezahlt war. Inzwischen ist zwar der Kurfürst bereit, Josephs Entlassung zuzustimmen, doch bestehen jetzt die von Riedesel, die um ihr Geld fürchten, auf seiner Verhaftung. Was Josephs Verhandlungen mit Johann Quadt von Wickrath angeht, so werden dessen Abgesandte stündlich erwartet. Das bestellte Leinen, besonders das für Tischtücher und Servietten, war in den Niederlanden nicht ganz zu bekommen, doch wird man erst in den nächsten Tagen sehen, was Josephs Sohn, der damit unterwegs ist, mitbringt.
Zwei Tage später teilt der Oberamtmann Johann Milchling von Schönstadt Landgraf Wilhelm mit, daß sich Joseph weigert anzugeben, wer wegen des bewußten Darlehens [von Quadt von Wickrath] in Frankfurt ist oder erwartet wird. Er verlangt vielmehr zuvor seine Entlassung nach Hause. Die aber wird trotz aller Bemühungen beim Rat der Stadt Frankfurt, bei Kurfürst Friedrich und bei denen von Riedesel verweigert, wobei sich jeder der drei Angesprochenen auf den anderen beruft.
Am 13. September tritt Joseph zur Bezahlung eines Teils seiner Schuld von 24000 fl. seine Forderung an Landgraf Wilhelm über 5200 Taler an die von Riedesel ab.
Am 14. September befiehlt Landgraf Wilhelm seinem Kammerschreiber und dessen Begleitern, Joseph "ein guten cavillantz" zu lesen, weil er mit seiner Schuldverschreibung "so untrewlich umbgangen ist" und sie dem Deutschordensmeister verpfändet hat, dem der Landgraf allerdings die Schuldsumme von 2500 Talern nebst 1000 Talern Zinsen gegen Herausgabe der Verschreibung und entsprechende Quittungen von Joseph zur kommenden Fastenmesse bezahlen will. Dann sollen auch die 1000 Taler Gnadengeld und die "Nebenklepperschulden" bezahlt werden, doch ohne Anrechnung von Zinsen. Ist das bestellte Leinen durch Joseph nicht zu bekommen, soll es anderwärts preisgünstig besorgt werden.
Einen Tag später äußert Landgraf Wilhelm gegenüber seinem Oberamtmann den Verdacht, "der jud gehe mit betrug und vinanz umb", da Joseph über die erwarteten Geandten von Quadt keine Auskunft geben will. Der Oberamtmann soll einen Boten zu Quadt schicken und feststellen, was es mit Josephs angeblichen Verhandlungen dort auf sich hat.
Am 16. September berichtet der Sekretär Johann Kauffungen Landgraf Wilhelm, daß Joseph, dessen Entlassung trotz aller Bemühungen nicht zu erreichen war, erklärt hat, ihm sei von einem besonderen Abgesandten des Johann Quadt nichts bekannt, doch habe ihn jemand zu Hause aufgesucht, der aber, als er von Josephs Haft hörte, wieder gegangen ist. Joseph hat beteuert, daß es mit den Verhandlungen mit Quadt seine Richtigkeit hat und er den Landgrafen Genaueres wissen lassen wird, sobald der Bote, den er Quadt noch aus der Haft geschickt hat, zurück ist. Das Leinen, ausgenommen das in den Niederlanden nicht erhältliche Tischtuchleinen, wird Josephs Sohn demnächst bringen. Die zwei Schuldverschreibungen des Landgrafen hat Joseph heimlich beim Deutschen Orden eingelöst und nun denen von Riedesel versetzt, damit er schneller entlassen wird. Kauffungen hat sich darauf beim Deutschen Orden erkundigt und erfahren, daß Joseph demselben mit 3000 fl. verschuldet ist, deren Bezahlung er von seiner Bezahlung durch Landgraf Wilhelm abhängig gemacht hat. Auf Befragen hat Kauffungen erklärt, daß er keine Weisung hat, Joseph während der laufenden Messe zu bezahlen, und daß dessen Forderungen an den Landgrafen Schulden bei hessischen Untertanen gegenüberstehen. Auf sein Ansuchen erhält Kauffungen Abschriften der beiden dem Orden versetzten landgräflichen Schuldverschreibungen über 4500 Taler. Er schließt seinen Bericht mit dem Bemerken, daß Verhandlungen mit Joseph im Gefängnis nicht möglich sind, weil stets mehrere Wächter zugegen sind.
Am 27. September teil Quadt von Wickrath dem hessischen Oberamtmann mit, daß er dem Landgrafen zwar gerne zu Diensten wäre, zur Zeit aber nicht über Geld verfügt. Was den vom Oberamtmann erwähnten Juden Symon angeht, so weiß sich Quadt nur zu erinnern, daß vor etwa zwei Jahren ein Jude bei ihm war, den er für einen Brillenkrämer gehalten hat. Von den hessischen Landgrafen hat dieser ihm aber nichts ausgerichtet.
Am 6. Oktober 1567 schickt der Rat der Stadt Frankfurt Landgraf Wilhelm die Abschrift einer ihm von Joseph übergebenen Schuldverschreibung des Landgrafen über 12400 Taler vom 22. September 1564, wegen deren Echtheit dem Rat Bedenken gekommen sind, da "gedachts juden sachen nicht also richtig, als wir etwa gemaint, befunden werden".
Am 12. Oktober antwortet Landgraf Wilhelm der Stadt, daß er wegen dieser Angelegenheit seine Kammerräte nach Frankfurt geschickt hat. Am gleichen Tag teilt der Landgraf Georg Riedesel zu Eisenbach mit, daß die ihm von Joseph versetzte Verschreibung über 12400 fl. eine Fälschung ist, und beschuldigt Riedesel, der auf Bezahlung dieser Summe drängt, der Mitwisserschaft an dem Betrug.
In der ebenfalls am 12. Oktober ausgestellten Instruktion für die nach Frankfurt entsandten Räte wird auf den keineswegs kanzleimäßigen Stil der Verschreibung hingewiesen und vermutet, daß Joseph das landgräfliche Siegel von einem anderen Schreiben abgelöst und die Obligation damit versehen hat. Die Räte sollen Joseph nur im Beisein eines Notars und in Anwesenheit von zwei Frankfurter Ratsmitgliedern vernehmen. Die Georg von Riedesel versetzte zweite Verschreibung vom 20. April 1563 über 2500 Taler will der Landgraf bezahlen, sofern Joseph vor dem Notar verbindlich erklärt, daß er die Obligation ganz an Georg von Riedesel abgetreten hat. Bei Gelegenheit der Vernehmung sollen die Räte Joseph auch an sein im vergangenen Juni zu Rheinfels gegebenes Versprechen erinnern, dem Landgrafen 50000 fl. zu 5 % von Johann Quadt zu verschaffen, mit dem er vorgeblich bereits verhandelt hatte. Unter Vorlage von Quadts Schreiben ist ihm mitzuteilen, daß ihm, da er "so felschlich und ubel" gehandelt hat, das zugesicherte Gnadengeld von 1000 fl. entzogen und weitere Bestrafung angedroht wird. Sobald Joseph die Fälschung der Obligation zugegeben hat, sollen die Räte ihre Herausgabe verlangen und dabei feststellen, wann die Stadt Frankfurt sie bekommen hat und warum sie die Bezahlung nicht schon beim angeblichen Fälligkeitstermin zur Herbstmesse 1565 verlangt hat. Im übrigen soll dafür gesorgt werden, daß Joseph in Haft bleibt, damit man ihn gegebenenfalls rechtlich belangen kann.
Am 17. Oktober teilen die Räte Landgraf Wilhelm mit, daß Joseph zugegeben hat, die Obligation gefälscht zu haben, um seine Gläubiger zu beruhigen. Das Siegel stammt von einem anderen landgräflichen Schreiben. Beigefügt ist ein in Josephs Gefängnis, dem Heiliggeistspital, das er seiner Schwachheit wegen nicht verlassen konnte, ausgestelltes Notariatsinstrument über das Geständnis und den Entzug des landgräflichen Gnadengeldes von 1000 Talern. Aufgrund dieser Aussage händigt die Stadt den Räten die Verschreibung aus.
Am gleichen Tage bitten diese Landgraf Georg, nach Johann von Rensdorfs Diener Christoph Schober, den Joseph als Fälscher der Obligation angegeben hat, fahnden und ihn verhaften zu lassen.
Am 18. Oktober antwortet Landgraf Georg seinem Bruder, daß sich Schober in Frankfurt aufhalten soll, er ihn aber verhaften lassen wird, sobald er sich im Darmstädtischen blicken läßt. Er fügt hinzu, daß er zwar "des juden betriegerei jederzeit befurcht" und des öfteren davor gewarnt hat, sich nun aber doch "ab disser grossen schelmerei der falschen verschreibung halber" nicht genug wundern kann.
Am gleichen Tage weist Georg Riedesel Landgraf Wilhelm gegenüber den Vorwurf zurück, er oder sein Bruder hätten von der Fälschung gewußt.
Am 25. Oktober unterrichtet Landgraf Wilhelm Kurfürst Friedrich von der Pfalz von Josephs Fälschung und bittet, da er gehört hat, daß sich Joseph in ähnlicher Weise gegen den Kurfürsten vergangen hat, um Mitteilung, ob und in welcher Weise dieser gegen Joseph vorzugehen gedenkt. Darauf antwortet der Kurfürst am 13. November, daß er Joseph zunächst wegen inzwischen bezahlter Forderungen hat verhaften lassen, daß sich aber gezeigt hat, daß Joseph mit Hilfe eines gefälschten kurfürstlichen Schreibens, das er mit einem von einem anderen Schreiben genommenen echten Siegel versehen hatte, das Frankfurter Ratsmitglied Glauberger und seinen Sohn dazu bringen konnte, für ihn über 6000 fl. zu bürgen. Da der Kurfürst inzwischen bezahlt ist, beabsichtigt er nichts mehr gegen Joseph zu unternehmen, ist aber der Meinung, daß dessen Bubenstücke eine exemplarische Bestrafung verdienen. Da er Joseph auch in anderen wichtigen, aber schriftlich nicht mitzuteilenden Angelegenheiten verdächtigt, schlägt er vor, seine Auslieferung von der Stadt Frankfurt gemeinsam zu fordern, und überschickt ein entsprechendes Schreiben, das der Landgraf, sofern er es billigt, besiegelt und unterschrieben an ihn zurücksenden soll, damit er es seinerseits unterschreiben und der Stadt Fankfurt schicken kann.
Am 7. Dezember antwortet Landgraf Wilhelm dem Kurfürsten, daß er Josephs exemplarische Bestrafung zwar auch für erforderlich hält, aber nach der Rückgabe der gefälschten Obligation keinen Grund mehr sieht, etwas gegen ihn zu unternehmen.
Am 15. Januar 1568 teilt Landgraf Wilhelm der Stadt Frankfurt mit, daß er auf Bitten mehrerer hessischer Adeliger, denen Joseph hoch verschuldet war und die um ihr Geld fürchteten, bislang keine Klage gegen den Juden erhoben hat. Da aber offenbar auf Betreiben anderer Fürsten und Stände nun ein Gerichtstag angesetzt wurde, bittet er um Mitteilung des Termins, damit er seine Klage ebenfalls einreichen kann. Er verlangt, daß Joseph ohne sein Wissen nicht aus der Haft entlassen wird. Darauf antwortet die Stadt, daß bislang weder Anklage gegen Joseph erhoben noch ein Tag benannt wurde und verspricht, den Landgrafen zu unterrichten, sobald ein Termin festgesetzt oder Joseph, was allerdings unwahrscheinlich ist, aus der Haft entlassen wird.
Nachdem er "Gott erbarms, 22 wochen in schwerer gefencknus gelegen", bittet Joseph Landgraf Wilhelm am 22. Januar um der Barmherzigkeit willen um Hilfe. Er erklärt, daß er nur deshalb in Not geraten ist, weil er Kurfürsten, Fürsten, Grafen und Freiherrn mit zuviel "wolvertrawen und getreuekeit" Geld um geringen Zins geliehen hat und von einigen, wie etwa dem Erzbischof von Köln, dem Grafen von Sayn und den Paumgartnern nicht bezahlt worden ist. Er entschuldigt sich für die der Stadt Frankfurt übergebene gefälschte Obligation und erklärt, daß er die feste Absicht hatte, sie zu bezahlen und wieder einzulösen. Er hat auch bereits 6000 fl. abbezahlt und wollte die in Rotenburg erbetenen 1000 fl. ebenfalls zur Abzahlung verwenden, obwohl er, hätte er betrügen wollen, mit den 6000 fl. hätte fliehen können, da man ihn bereits vor der bevorstehenden Verhaftung durch seine Gläubiger gewarnt hatte. Joseph verspricht, alle Schulden zu bezahlen, sofern man ihm zur Freiheit verhilft.
Am 17. Februar erklärt Landgraf Wilhelm gegenüber Georg Riedesel von Eisenbach, daß er sich zwar wegen Josephs Betrügereien nicht verpflichtet sieht, dessen Forderungen zu bezahlen, zumal er die Schuldverschreibungen ohne sein Wissen weitergegeben hat, daß er aber wegen geleisteter treuer Dienste Georg von Riedesel und seinem Bruder die mit Zinsen auf 4224 Taler 3 Kreuzer angewachsene Schuld in zwei Raten von 2500 Talern und 1724 Talern 3 Kreuzern zur Fastenmesse 1568 und 1569 bezahlen wird
Am 18. Februar bestätigt Georg von Riedesel diesen Vergleich und verspricht, Landgraf Wilhelm seinerseits gegen alle etwaigen Forderungen Josephs schadlos zu halten.
Nachdem er erfahren hat, daß die Stadt Frankfurt demnächst das Verfahren gegen den hochverschuldeten Juden Joseph eröffnen wird, fordert Landgraf Wilhelm die Stadt am 10. August auf, Joseph ohne sein Wissen weder aus der Haft zu entlassen noch einen Prozeß gegen ihn zu beginnen und bittet, das Verfahren mit Rücksicht auf die vielen noch unbezahlten Adeligen vorerst ruhen zu lassen.
Weitere Angaben
Bl. 12-122; vgl. auch HStAM, 4 f Pfalz Nr. 7; 40d Kammernachträge Rubr. 14 Nr. 18b
Archivangaben
Altsignatur
4 f Stadt Frankfurt Nr. 25
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Paumgartner, Einwohner von Augsburg
- Schober, Christoph, Diener
- Glauburg, Johann, d. A., Einwohner von Frankfurt am Main
- Glauburg, Johann, d. J., Einwohner von Frankfurt am Main
- Georg I., Landgraf von Hessen-Darmstadt
- Wilhelm IV., Landgraf von Hessen-Kassel
- Hirsch, zum goldenen Schwan zu Frankfurt am Main, Sohn des Joseph zum goldenen Schwan
- Joseph, zum goldenen Schwan zu Frankfurt am Main, Bruder des Meyer, Vater des Hirsch
- Kauffungen, Johann, landgräflicher Sekretär zu Kassel
- Wied, Friedrich von, Erzbischof von Köln
- Friedrich III., Kurfürst von der Pfalz
- Quadt, Johann von
- Rensdorf, Johann von
- Riedesel zu Eisenbach, Familie
- Riedesel zu Eisenbach, Georg
- Sayn-Hachenburg, Adolf von, Graf
- Schutzbar gen. Milchling, Johann, Oberamtmann der Obergrafschaft Katzenelnbogen
- Simon (Symon), aus Schwerin, Diener des Mosche zu Kesselstadt
- Simon (Symon), erwähnt zu Frankfurt am Main
Orte
- Landgrafschaft Hessen-Darmstadt
- Frankfurt am Main
- Niederlande
- Rheinfels
- Rotenburg an der Fulda
- Schönstadt
- Straßburg
- Wickrath
Sachbegriffe
Siehe auch
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Orte
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- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
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