Streit der Münzenberger Juden Heihum und Marthge

HStAM 86 Nr. 6000  
Laufzeit / Datum
1541 September 8 - 1542 Februar 20
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Streit der Münzenberger Juden Heihum und Marthge
Am 8. September verhört der hanauische Keller zu Münzenberg die Zeugen des Streits zwischen dem Juden Heihum und Taube, der Frau des Juden Marthge. Der Jude Eysack sagt, daß Heihums Frau Esterlein zu ihm ins Haus gekommen ist, die Kinder "einander geschrigt" haben und, nachdem Heihum hinzugetreten war und eine Weile bei ihnen gestanden hatte, Marthges Frau Taube erschienen ist. Sie hat Oegelein nach dem Stummen gefragt und ihn beschuldigt, ihre Tochter in Heihums Haus ziehen zu wollen, damit dieser sie schlagen sollte. Darauf hat Heihum gesagt, "sich wie ist Tawbe so zornig, das sie schwartz wirdt", worauf Taube ihn einen "hürndeckel" genannt hat, was von Heihum mit der Beschuldigung, sie lüge wie eine Diebin, beantwortet worden ist. Philipp Mollers Frau bestätigt diese Aussage im wesentlichen und sagt, daß Taube Heihum bezichtigt hat, ihre Kinder geschlagen zu haben, und als Heihum, der dies bestritt, sie aufforderte, sich nicht schwarz zu ärgern, erklärt hat, "du schilderts mich allzeit schwarz, so will ich das beim Zentgraf klagen, du sollst das lügen wie ein hürndeckel".
Am 12. September läßt Heihum, der wegen des Streits bestraft wurde, den Keller bei der Hanauer Kanzlei um eine Revision des Urteils bitten. Die den Bericht des Kellers überbringende Jüdin wird auf den nächsten Baumeistertag in Münzenberg vertröstet und der Keller aufgefordert, zwischenzeitlich für einen Vergleich der Parteien zu sorgen.
Am 5. Oktober erscheint Taube vor der Kanzlei zu Hanau und erklärt, daß der Grund für ihren Streit mit Heihum dessen Erklärung ist, er wolle sie und ihren Mann aus Münzenberg vertreiben, und sollte es ihn 30 fl. kosten. Außerdem hat er ihre Kinder auf der Gasse mit Stecken gejagt und sie und ihre Familie als Diebe und Bösewichter bezeichnet. Sie bittet ihre Zeugen ebenso zu vernehmen wie die von Heihum benannten und fordert ihrerseits seine Ausweisung, da er "falscher wurts halber" schon in Händel und Prozesse verstrickt war.
Am 12. Dezember beschwert sich Heihum bei der Kanzlei, daß Taube den vor dem Keller zu Münzenberg geschlossenen Vergleich nicht hält, seine Frau nach wie vor beleidigt und erklärt hat, dies auch künftig um jeden Preis tun zu wollen. Taubes Kinder haben ihm die Stubenfenster eingeworfen. Einer Ladung vor die "rabani" zu Friedberg ist Taube nicht nachgekommen. Da demnach nicht zu erwarten ist, daß sie sich bessert, wird ihr Mann Marthge mit einer Buße von 20 fl. belegt und mit seiner Familie zum 22. Februar 1542 ausgewiesen. Der Keller zu Münzenberg soll ihm bis dahin bei der Eintreibung seiner Außenstände behilflich sein. Taubes Gegenklage, daß Heihum ihren Mann einen "deschenlehrer" und Dieb genannt hat, wird abgewiesen, weil der Zeuge, der den Vorfall seinerzeit vor das dafür gar nicht zuständige Rügegericht gebracht hat, nicht mehr aufzutreiben ist.
Am 15. Dezember bittet Marthge, die Buße in Ansehung seiner Armut um 10 fl. zu ermäßigen und ihm mit seiner schwangeren Frau und den sechs unmündigen Kindern zu gestatten, den Winter über noch in Münzenberg zu bleiben. Auf seine am 20. Februar wiederholte Bitte um Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wird die Ausweisungsverfügung erneuert, die Frist zum Abzug aber bis Ostern verlängert.

Enthält

  • Münzenberg#440015020

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. 6000 c und Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 6/1 Bl. 35r, 6/2 Bl. 331-334, 336r.

Arcinsys-ID

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Streit der Münzenberger Juden Heihum und Marthge“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3699_streit-der-muenzenberger-juden-heihum-und-marthge> (aufgerufen am 25.11.2025)

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