Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Jeckel in Windecken auf

HStAM 86 Nr. 27991  
Laufzeit / Datum
1510 Februar 4
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Reinhard von Hanau bekundet, daß er den vormals zu Rückingen wohnhaften Juden Jeckel nebst Frau und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 4 fl. auf drei Jahre in Schutz genommen und ihm erlaubt hat, in dem vordersten Haus in der Judengasse zu Windecken, in dem vorher Meyre von Friedberg saß, zu wohnen. Es ist ihm verboten Wucher zu treiben, es sei denn, er leiht auf Pfänder. Dann ist ihm ein Zins von einem Heller pro Gulden und Woche gestattet. Soll das Schutzverhältnis nach drei Jahren beendet werden, soll der, der es aufkündigt, es der anderen Seite vier Wochen vorher mitteilen. Solange der Schutz dauert, soll Jeckel sich keinem anderen Herren verpflichten und ohne Wissen des Grafen keinen fremden Schutz annehmen. Forderungen gegen hanauische Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten einzuklagen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel; laut Dorsalvermerk vom gleichen Tage hat sich Jeckel bereit erklärt, zwei Gulden Hauszins mehr zu bezahlen als vorher der "schwartz Meyer" gegeben hat.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Jeckel in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3072_graf-reinhard-von-hanau-nimmt-den-juden-jeckel-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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