Die Juden im Oberfürstentum Hessen bitten, ihnen den Schutz trotz nicht erfüllter Vereinbarungen nicht aufzusagen
Stückangaben
Regest
Götz von Delkenheim, Salomon von Homberg an der Ohm und Liebmann von Ostheim bekennen als Vertreter der Juden im Oberfürstentum Hessen, daß die Juden, die am 10. Juli 1572 versprochen haben, dem Landgrafen "zu umbsetzung der verbottenen muntzsorten" 400 fl. zu liefern "und anders mehr darneben zu verrichten", zu Recht bestraft wurden, weil sie nur die 400 fl. bezahlt, die übrigen Vereinbarungen aber nicht gehalten haben.
Sie bitten, den Juden den Schutz nicht aufzusagen und versprechen, neben dem jährlichen Schutzgeld zu den beiden Frankfurter Messen je 25 fl. zur Ablösung des der Festung Gießen zu stellenden Pferdes zu zahlen sowie weitere 25 fl. für den Silberkauf und das Einwechseln verbotener Münzen.
Außerdem wollen sie, was immer sie an Silber bekommen können, "in vorigem geding uffkauffen" und an den Hof liefern, auch unverzüglich anzeigen, wenn sie erfahren, daß jemand Silber oder verrufene Münzen "durchs oder außer landt verfuret oder aber falsche sorten eingeschleuft werden wolten".
Ihr Zinssatz soll pro Guldenbatzen und Woche nicht mehr als 1/2 Binger Heller betragen oder 8 Guldenbatzen von 100 fl. im Jahr. Zu diesem Satz und unter Verzicht auf Zinseszins sollen die Juden "doch in allwege den hessischen underthanen vor andern mit geld uff ihr ansuchen zu helfen verpflichtet sein". Sie versprechen auch, sofern es der Landgraf wünscht, "ein antzahl gulden an pfennigen in harte grobe reichsmuntz" umbzusetzen.
Die Juden geloben die Einhaltung dieser Verpflichtungen bei ihrem jüdischen Eid.
Ausfertigung
Zwei Ausfertigungen, mit eigenhändigen hebräischen Unterschriften.
Ausstellungsort
Marburg
Archivangaben
Altsignatur
40d Kammernachträge, Marburg Pak. 295
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Juden im Oberfürstentum Hessen bitten, ihnen den Schutz trotz nicht erfüllter Vereinbarungen nicht aufzusagen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4872_die-juden-im-oberfuerstentum-hessen-bitten-ihnen-den-schutz-trotz-nicht-erfuellter-vereinbarungen-nicht-aufzusagen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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