Vergabe des von Heyums Witwe zu Windecken hinterlassenen Hauses

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28020  
Laufzeit / Datum
1572 November 26 - 1573 September 30
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Vergabe des von Heyums Witwe zu Windecken hinterlassenen Hauses
Am 26. November 1572 berichtet der jüdische Glasmacher Samuel aus Ostheim Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß ihm Schultheiß und Bürgermeister von Windecken die Übernahme eines der Stadt zinsbaren und seit dem Tode von Heyums (Heyhams) Witwe leerstehenden Hauses gestatten wollen, da man ihn in Windecken zum Fenstermachen sowie zum "bethfegen und -machen" gut gebrauchen kann. Er bittet um die Genehmigung zum Umzug und verweist darauf, daß er in der Grafschaft geboren und aufgewachsen ist, sich eines guten Leumunds als aufrichtiger, frommer Jude erfreut und sich vorwiegend von seinem Handwerk ernährt.
Am 28. November bestätigen Schultheiß und Bürgermeister, daß Samuel und seine Eltern sich in Ostheim "als für juden wol und nachpurlich gehalten" und sich vom Fenstermachen und Bettfegen ernährt haben. Die Stadt ist bereit, ihm das Haus, in dem nach dem Tode der Witwe nur "ein klein dienstmedlen" zurückgeblieben ist, zu überlassen, da Samuel versprochen hat, einen angemessenen Zins zu zahlen und bei Bedarf gegen billiges Entgelt für die Stadt zu arbeiten. Schultheiß und Bürgermeister bitten, die Ansprüche eines zugereisten Juden, der sich als einen Verwandten der Verstorbenen ausgibt, abzuweisen, da man nicht dulden will, daß aus dem Wohnrecht der Juden in den städtischen Häusern eine Erbgerechtigkeit wird.
Am 9. Dezember berichtet der Jude Meyer von Guntersblum vor der Kanzlei Hanau, daß seine vor drei Wochen zu Windecken verstorbene Mutter Schönlein, "Post Juden" Witwe, seiner von ihr aufgezogenen Tochter Krönlein die Übernahme des von ihr bewohnten Hauses in der Zuversicht versprochen hat, daß man sie dem Mädchen, dessen Eltern und Voreltern in der Grafschaft Hanau gelebt haben, nicht verweigern würde. Er bittet, seiner Tochter die Nutzung des Hauses zu gestatten und verspricht, für regelmäßige Zinszahlung zu sorgen. Einen Tag später kann Meyer eine Bestätigung von Bürgermeister und Schultheiß vorlegen, die versichern, daß Samuel auf das ihm bereits zugesprochene Haus in der Judengasse verzichtet hat und die Stadt keine Einwände dagegen erhebt, daß es von Krönlein übernommen wird.
Trotzdem wird Meyer mitgeteilt, daß über sein Gesuch erst entschieden werden kann, wenn seine Tochter sich an einen der Herrschaft genehmen Juden verheiratet, "dan die herrschaft nit bedacht, mehr betteljuden anzunemen".
Am 29. September 1573 bittet der Roßtäuscher Meyer, seiner inzwischen mit einem "eydamsbruder" des Windecker Juden Joseph verheirateten Tochter und ihrem Mann den Zuzug nach Windecken zu gestatten. Darauf entscheiden Räte und Befehlhaber am 30. September, daß Meyers Schwiegersohn gegen Zahlung eines Einzugsgeldes von 40 fl. und des üblichen Schutzgeldes aufgenommen werden soll.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Vergabe des von Heyums Witwe zu Windecken hinterlassenen Hauses“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4626_vergabe-des-von-heyums-witwe-zu-windecken-hinterlassenen-hauses> (aufgerufen am 25.11.2025)

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