Forderungen des Juden Salomon zu Wölfersheim an hanauische Untertanen

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1567 Juni 22 - 30
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 22. Juni 1567 ersucht der Jude Salomon von Wölfersheim Gräfin Helene von Hanau um Geleit, damit er die von seiner kürzlich verstorbenen Mutter, der Witwe des Isaac zu Kesselstadt, ihm und seinen Brüdern vererbten Außenstände in der Grafschaft Hanau eintreiben kann.
Am 27. Juni wird Salomon, der sein Gesuch bei der Kanzlei in Hanau wiederholt hat, aufgefordert, ein Verzeichnis seiner Schuldner vorzulegen. Dabei vermerken Räte und Befehlhaber, daß, sofern sich in diesem Verzeichnis Forderungen des Juden Mosche finden sollten, diese zugunsten von Kirche und Staat einzuziehen sind, da Mosche gegen seinen jüdischen Eid und die Schutzbestimmungen verstoßen und Kirchendieben Kelche und sonstigen Kirchenraub abgekauft hat. Der Schultheiß zu Kesselstadt wird angewiesen, dem Bruder von Mosches Witwe, einem Juden, der am gleichen Tag wegen eines Aufenthalts bei seiner Schwester in Kesselstadt Geleit erbeten hat, ein oder zwei Tage durch die Finger zu sehen, damit das geforderte Schuldnerverzeichnis schneller fertig wird, doch soll er aufpassen, daß nichts davongetragen oder auf dem Wasser fortgebracht wird. Mosches Knecht, der sich, wie der Schultheiß berichtet, zur Zeit ohne Geleit in Kesselstadt aufhält, soll, weil er vermutlich über Mosches Geschäfte und den Kauf der Kelche Bescheid weiß, verhaftet und nach Hanau gebracht werden.
Was den Juden Gumprecht, den Glaser "nebst Israhel", angeht, der, als man ihn verhaften wollte, hinten aus seinem Haus hinausgelaufen und entflohnen ist, so erwägen Räte und Befehlhaber, ihm, da er nach dem Bericht des Schultheissen ohnehin nur ein "sorglicher armer jude ist", den noch nicht erteilten Schutzbrief zu verweigern und ihn davonzujagen.
Am 30. Juni legt der Jude Isaac von Bellersheim der Kanzlei Hanau eine Vollmacht des Salomon von Wölfersheim und ein Verzeichnis seiner Schuldner in Bischofsheim, Hanau, Hochstadt, Kinzheim, Köbel, Niederissigheim, Roßdorf und Wachenbuchen vor. Darauf wird entschieden, daß ihm, da jetzt keine Zeit ist, nach der Ernte Geleit zum Vergleich mit den Schuldnern erteilt und bis dahin festgestellt werden soll, welche der von Isaacs Kindern geltend gemachten Forderungen Mosche zuzurechnen sind.

Weitere Angaben

1567 Bl. 287v-288v; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 27808 Bl. 13-14, 35-36; vgl. auch Regest Nr. 1856 (1567 August 1)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Juden Salomon zu Wölfersheim an hanauische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4274_forderungen-des-juden-salomon-zu-woelfersheim-an-hanauische-untertanen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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