Aufnahme des Juden Gumpel für drei Jahre in Windecken

HStAM 86 Nr. 26145  
Laufzeit / Datum
1565 November 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie ihren Hintersassen, den Juden Gumpel zu Windecken, Heyumbs Sohn, nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. für drei Jahre zu den in der Grafschaft Hanau üblichen Bedingungen in Windecken aufgenommen haben.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel

Weitere Angaben

Bl. 7; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Gumpel für drei Jahre in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4119_aufnahme-des-juden-gumpel-fuer-drei-jahre-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4119