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1.
Aufnahme des Juden Gumpel für drei Jahre in Windecken, 1565 November 14
2.
Hanauisches Kanzleiverzeichnis mit Nennung der Windecker Juden, [1566 Mitte April]
3.
Klage der Windecker Juden über die Höhe ihres Schutzgeldes, 1566 August 9 - 13
4.
Ausstellung von Schutzbriefen für die Windecker Juden durch die Kanzlei Hanau, 1567 März 3
5.
Gumpel, Sohn des Juden Heyumb zu Windecken, bekundet seine Aufnahme in Windecken, 1569 November 14
6.
Vergabe von Schutzbriefen an die Juden zu Windecken, Ostheim, Marköbel, Hochstadt und Rumpenheim, 1570 Juni 5 - 9
7.
Heyumbs Sohn Gumpel zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken, 1572 November 14
8.
Vergabe von Schutzbriefen an die Juden zu Windecken, Ostheim, Münzenberg, Hochstadt und Rumpenheim, 1575 November 4 - Dezember 31
9.
Schutzaufnahme von Heyumbs Sohn Gumpel zu Windecken, 1575 November 14
10.
Der Jude Gumpel zu Windecken erhält für sich, seine Familie und sein Gesinde für drei Jahre Schutz, 1578 November 17
11.
Verzeichnis der hanauischen Kanzlei über die zu Martini 1578 ausgegebenen und zu Martini 1581 auslaufenden Judenschutzbriefe, [Vor 1581 November 11]
12.
Aufnahme des Juden Gumpel zu Windecken für drei Jahre in Windecken, 1581 November 11
13.
Angaben in einem Verzeichnis der Kanzlei Hanau über die Erneuerung der Judenschutzbriefe, 1583 Juni 1/11
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