Aufnahme des Juden Gumpel für drei Jahre in Windecken
Stückangaben
Regest
Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie ihren Hintersassen, den Juden Gumpel zu Windecken, Heyumbs Sohn, nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. für drei Jahre zu den in der Grafschaft Hanau üblichen Bedingungen in Windecken aufgenommen haben.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel
Weitere Angaben
Bl. 7; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Gumpel für drei Jahre in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4119_aufnahme-des-juden-gumpel-fuer-drei-jahre-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4119