Klage des Niclaus Fuß gegen den Juden Simon von Kesselstadt wegen Betrugs

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 6  
Laufzeit / Datum
1579 September 25 - 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Klage des Niclaus Fuß gegen den Juden Simon von Kesselstadt wegen Betrugs
Am 25. September vernimmt der Oberamtmann zu Hanau den von Niclaus Fuß ”in causa mutationis nomine und eynes meysterlichen falsches" angeklagten Juden Simon von Kesselstadt. Dieser sagt, daß ihn Fuß im vergangenen Winter etwa vier Wochen nach der Messe aufgesucht, ihm Waren, die er für in Frankfurt verkauften Wein erhalten sollte, als Pfand oder zum Verkauf angeboten und ihn um Geld gebeten hat. Darauf hat Simon Fuß 60 fl. an Geld und Ware gegeben und vier Wochen später von ihm Barchentbezüge, Federn und Wolltuch im Wert von 150 fl. für 120 fl. gekauft. Als er damit auf den Markt nach Michelstadt gekommen ist, hat ihn dort der Frankfurter Kaufmann Hans Krause entdeckt, den Fuß um die Ware betrogen hatte. Er hat Simon mit Klage gedroht, sich aber dann mit ihm dahin geeinigt, daß dieser ihm die Kaufsumme in vier Raten von je 27 fl. zu den kommenden Messen bezahlen sollte. Davon hat Simon zwei Raten bereits bezahlt. Später hat Krause auch Fuß bei Aschaffenburg ausfindig gemacht und sich mit ihm ebenfalls verglichen, doch hat Fuß die vereinbarten Zahlungstermine nicht halten können.
Nach dieser Aussage muß Fuß geloben, Simon vor kein auswärtiges Gericht zu ziehen. Anschließend schwört Simon bei seinem Eid, die von Fuß vorgelegten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Er bestätigt, daß er den zu [Unter]Liederbach (Lauterbach am Main) lebenden Juden Seckleyn kennt und dieser während seines Handels mit Fuß in Kesselstadt war. Von der von Simon übernommenen Ware, an der nach einem ihm später von Krause vorgelesenen Verzeichnis 14 Ellen brabantischen Zeugs fehlten, hat Seckleyn nichts bekommen, doch weiß Simon nicht, ob er sonst etwas von Fuß erhalten hat.
Von einem Petschaft weiß Simon nichts, besitzt auch selbst keines, sondern verwendet zum Schließen seiner Briefe einen Straßburger Denar oder einen Würfel.
Die Federn hat Cunz Fischer von Frankfurt nach Kesselstadt gebracht und ist dafür von Fuß bezahlt worden. Zum Weiterverkauf hat sie Simon dann wie andere Waren auch selbst transportiert. Secklein war zu jener Zeit nicht in Kesselstadt.
Am 26. September sagt Fischer dazu, daß er die Federn fünf Wochen bei sich liegen hatte und sie dann einem Boten mitgegeben hat, der ihm ein mit Fuß vereinbartes Wahrzeichen gezeigt hat.
Am 28. September werden Simon und Fuß gemeinsam wegen Betrugsverdachtes verhaftet, bis weitere Erkundigungen eingezogen sind. Als ein Schreiben des Amtmanns zu Höchst den Verdacht gegen Simon und Seckleyn verstärkt, werden Fuß und Simon, nachdem sie Urfehde geschworen haben, zwar zunächst entlassen, müssen aber geloben, binnen Monatsfrist "ir sach des falsches halben auszutragen".1#Dazu vermerkt die Kanzlei: "Kißkaf brauchen die juden, wan sie eynem der andern [?] ahn judischen eyds stadt was zusagen". Simon stellt die Hanauer Juden Abraham und Koscher als Bürgen.

Weitere Angaben

1578-1579 Bl. 300v-302v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Niclaus Fuß gegen den Juden Simon von Kesselstadt wegen Betrugs“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5161_klage-des-niclaus-fuss-gegen-den-juden-simon-von-kesselstadt-wegen-betrugs> (aufgerufen am 25.11.2025)

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