Aushändigung der Schutzbriefe an die Münzenberger Juden und Veränderung des Gerichtsstandes

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28527  
Laufzeit / Datum
1568 November 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Kanzleiniderschrift

Regest

Gegen Zahlung von je zwei Talern werden den Münzenberger Juden von der Kanzlei Hanau ihre für drei Jahre gültigen Schutzbriefe ausgehändigt. Sie sind ausgestellt für: Schieman und seine Frau Rebecca, David und seine Frau Gotta, Jacob und seine Frau Ester, Salmon und seine Frau Eva, Lewe und seine Frau Jent, Meyer und seine Frau Sarla, Isaac und seine Frau Vogel, den unverheirateten Martgen und Isaac und seine Frau Zipp. Bei der Entgegennahme lassen sich David durch Schieman, Salmon durch Jacob, Meyer durch Lewe und Martgen durch Isaac vertreten.
Den Juden wird bei dieser Gelegenheit mitgeteilt, daß sie künftig bei untereinander vorfallenden Streitigkeiten in weltlichen Sachen wie Schuldforderungen, Injurien, Schlägereien und dergleichen nicht mehr wie bisher die Rabbiner zu Friedberg anrufen, sondern diese Händel vor die hanauische Obrigkeit bringen sollen.
Auf die Klage der Juden, daß sie die Münzenberger Bürger, die doch unter verschiedenen Herren sitzen, nicht in jedem Fall veranlassen können, sich mit ihnen zur Kanzlei Hanau zu begeben, wenn sie Geld leihen, wird ihnen gestattet, diesen das Geld auch ohne Einschreibung bei der Kanzlei zu geben, doch mit Vorwissen des Kellers.
Wegen des vom Wein zu zahlenden Ungelds sollen sie in Kürze Bescheid erhalten.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aushändigung der Schutzbriefe an die Münzenberger Juden und Veränderung des Gerichtsstandes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4388_aushaendigung-der-schutzbriefe-an-die-muenzenberger-juden-und-veraenderung-des-gerichtsstandes> (aufgerufen am 25.11.2025)

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