Der Windecker Jude Mardocheus von Schleusingen bekundet seine Aufnahme in Windecken
Stückangaben
Regest
Der Windecker Jude Mardocheus von Schleusingen bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre zu den in der Grafschaft Hanau üblichen Bedingungen in Windecken aufgenommen haben.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Siegel
Weitere Angaben
zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Windecker Jude Mardocheus von Schleusingen bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4124_der-windecker-jude-mardocheus-von-schleusingen-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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