Der Windecker Jude Hirtz von Reidtbach bekundet seine Aufnahme in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28010  
Laufzeit / Datum
1565 November 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Windecker Jude Hirtz von Reidtbach [Raitbach?] bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. für drei Jahre zu den in der Grafschaft Hanau üblichen Bedingungen in Windecken aufgenommen haben.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Siegel

Weitere Angaben

zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Windecker Jude Hirtz von Reidtbach bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4123_der-windecker-jude-hirtz-von-reidtbach-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4123