Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Windecker Juden Heyumb in Windecken
Stückangaben
Regest
Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie den Windecker Juden Heyumb, Seckels Sohn, nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. für drei Jahre zu den in der Grafschaft Hanau üblichen Bedingungen in Windecken aufgenommen haben.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel
Weitere Angaben
zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Windecker Juden Heyumb in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4121_die-hanauischen-vormuender-bekunden-die-aufnahme-des-windecker-juden-heyumb-in-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)
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