Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Windecker Juden Heyumb in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28002  
Laufzeit / Datum
1565 November 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie den Windecker Juden Heyumb, Seckels Sohn, nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. für drei Jahre zu den in der Grafschaft Hanau üblichen Bedingungen in Windecken aufgenommen haben.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel

Weitere Angaben

zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die hanauischen Vormünder bekunden die Aufnahme des Windecker Juden Heyumb in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4121_die-hanauischen-vormuender-bekunden-die-aufnahme-des-windecker-juden-heyumb-in-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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