Abzug des Juden Schlome von Friedberg
Stückangaben
Regest
Abzug des Juden Schlome von Friedberg
Der Burggraf zu Friedberg antwortet Landgraf Philipp von Hessen am 3. Januar
Auf Schlomes Klage über diese Verzögerung, die ihn als armen, kranken Mann ohne einen Pfennig Geld in Marburg festhält "dem frembden uber seinem hals", wendet sich Landgraf Philipp am 26. Januar an den Burggrafen und teilt ihm mit, daß er seine Ansprüche an den jetzt unter seinem Schutz stehenden Juden Schlome für unbegründet hält, da er als gewesener Schutzherr verpflichtet war, Schlomes Gefängnis ausfindig zu machen und keine Kostenerstattung von dem Juden verlangen kann. Da Schlome bereit ist, den geforderten Bericht vor dem hessischen Statthalter zu erstatten und alle Forderungen etwaiger Gläubiger begleichen will, soll der Burggraf, falls ihm die Marburger Luft zu unsicher ist, einen Bevollmächtigten schicken und Schlomes Abzug nicht länger aufhalten.
Archivangaben
Altsignatur
17 I Alte Kasseler Räte Nr. 199 und Nr. 3435 Bl. 42-47.
Arcinsys-ID
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abzug des Juden Schlome von Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3710_abzug-des-juden-schlome-von-friedberg> (aufgerufen am 26.11.2025)
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