Mord an der Gräfin Emilie von Görlitz in Darmstadt

 

Ereignis

Was geschah

Am 13. Juni 1847 erreichte Graf Friedrich Wilhelm von Görlitz (1795–1862) die Wohnung in Darmstadt, in der im zweiten Stock dichter Rauch an den Fenstern festgestellt wurde. Die Leiche von Gräfin Emilie von Görlitz (1801–1847) wurde ohne Spuren von Gewalteinwirkung neben dem brennenden Sekretär aufgefunden, sodass die folgenden Ermittlungen schließlich eingestellt wurden. Der agierende Arzt schloss Suizid nicht aus, doch die Presse verdächtigte Friedrich Wilhelm von Görlitz. Aufgrund des Auffindens von Johannes Stauff, Vaters eines Kammerdieners, mitsamt des Schmucks in Kassel wurde der Graf entlastet. Weiterhin versuchte der Diener den Grafen zu vergiften. Am 4. März 1850 begann der erste Prozess nach der Märzrevolution mit der neuen Strafprozessordnung vom 28. Oktober 1848 vor einem Schwurgericht, in dem Prof. Justus Liebig (1803–1873) und der Medizinalrat Heinrich Emanuel Merck (1794–1855) den Suizid in Form von Selbstentzündung als unwahr betiteln. Stauff wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, da am 11. April 1849 die Todesstrafe abgeschafft wurde. Schließlich wurde er nach seiner Haft von 25 Jahren begnadigt und wanderte nach Amerika aus.
(StH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Mord an der Gräfin Emilie von Görlitz in Darmstadt, 13. Juni 1847“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6351_mord-an-der-graefin-emilie-von-goerlitz-in-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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