Konstituierung der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessen

 
Bezugsort(e)
Groß-Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Nach ihrer Wahl am 30. Juni 1946 konstituiert sich die Verfassungberatende Landesversammlung in der Aula des Realgymnasiums Oranienstraße in Wiesbaden als „das erste demokratische Nachkriegsparlament Hessens“.1 Als Alterspräsident eröffnet der CDU-Abgeordnete Siegfried Ruhl (1870–1962) aus Kirchhain (Kreis Marburg) die Versammlung. Zum Präsidenten wird Otto Witte (1884–1963; SPD) gewählt, zu den Vizepräsidenten Dr. Cuno Raabe (1888–1971; CDU) und Leopold Bauer (1912–1972; KPD). Die Plenarsitzungen finden teils in der Aula der Gewerbeschule in der Wiesbadener Wellritzstraße, teils im Großen Musiksaal des Wiesbadener Schlosses statt, der auch danach bis 1960 als Plenarsaal des Landtags genutzt wird. Zu den Mitgliedern der Verfassungberatenden Versammlung gehören unter anderem Dr. Ludwig Bergsträsser (1883–1960; SPD, Darmstadt), Karl Theodor Bleek (1898–1969; LDP, Marburg), Dr. Heinrich von Brentano (1904–1964; CDU, Darmstadt), Dr. Werner Hilpert (1897–1957; CDU, Oberursel), Dr. Erich Köhler (1892–1958; CDU, Wiesbaden), Dr. Elisabeth Selbert (1896–1986; SPD, Kassel), Dr. Erwin Stein (1903–1992; CDU, Offenbach am Main), Christian Stock (1884–1967; SPD, Seeheim/Bergstraße) und Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD, Darmstadt). Dem maßgeblich mit den Beratungen befassten Verfassungsausschuss gehören 29 Mitglieder an: 13 Abgeordnete der SPD, zehn der CDU sowie je drei der KPD und LDP. Den Vorsitz führt Ludwig Bergsträsser. Zwar dient der Verfassungsentwurf, den der Vorbereitende Verfassungsausschuss am 18. Juni 1946 vorgelegt hat, als Leitfaden für die Beratungen, und auch Ministerpräsident Karl Geiler (1878–1953) bemüht sich weiterhin darum, sein Modell eines Zweikammersystems zu platzieren (vergleiche den Königsteiner Entwurf) – letztlich übt die groß-hessische Regierung aber keinen Einfluss auf die Arbeit der Konstituante aus: „Die Hessische Verfassung [...] war das Werk der Abgeordneten“.2 Vertreter der Regierung werden nur als Sachverständige geladen. Neben der Arbeit an der Verfassung tritt die Landesversammlung in die Fußstapfen des Beratenden Landesausschusses, indem sie seitens der Regierung an der Beratung von Gesetzen beteiligt wird, etwa im Fall des Gesetzes zur Wahl des Hessischen Landtages, des Beamtengesetzes und des Bodenreformgesetzes. Nach dreimonatigen Beratungen legt die Landesversammlung einen Verfassungstext vor, der in wichtigen Teilen einen Kompromiss zwischen SPD und CDU darstellt. Die Stenografischen Berichte sind als Drucksachen der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessen Abt. III veröffentlicht.
(OV/CP)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Mühlhausen, Demokratischer Neubeginn, S. 32.
  2. Mühlhausen, Karl Geiler, S. 53.

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Konstituierung der Verfassungberatenden Landesversammlung Groß-Hessen, 15. Juli 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1742_konstituierung-der-verfassungberatenden-landesversammlung-gross-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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