Regelung von Geldleihen mit den Juden Cop, Salmon und Jockel in Nauheim und Friedberg
Stückangaben
Regest
Der Jude Cop
Peter Kron, der von den Juden Salmon und Jockel seit 1579 ein unverzinstes Darlehen von 113 fl. hat, verspricht, diese Schuld jährlich zu Martini in Raten von 20 fl. abzutragen. Außerdem bietet er sein Haus zum Kauf an und ist willens, es bis Pfingsten zu räumen.
Hans Erhart erhält zur Verhütung von Schaden die Erlaubnis, bei dem Schwiegersohn des Juden Gottschalck zu Friedberg 100 fl. zu den in der Grafschaft Hanau erlaubten Zinssätzen zu leihen, doch muß er sich bei Strafe verpflichten, das Geld in Jahresfrist zurückzuzahlen.
Ausstellungsort
Nauheim
Weitere Angaben
1585/II Bl. 48v-49v
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Regelung von Geldleihen mit den Juden Cop, Salmon und Jockel in Nauheim und Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5586_regelung-von-geldleihen-mit-den-juden-cop-salmon-und-jockel-in-nauheim-und-friedberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5586