Regelung von Geldleihen mit den Juden Cop, Salmon und Jockel in Nauheim und Friedberg

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 7  
Laufzeit / Datum
1585 Februar 18/28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Cop1#Verbessert aus Leo. erscheint in Nauheim vor dem Hanauer Oberamtmann und fordert von Matthes Scheffer 11 fl., die dieser ihm laut einer vom Pfarrer ausgestellten Verschreibung seit sechs Jahren für eine Kuh und Fleisch schuldet. Scheffer wird verurteilt, Cop 15 fl. Hauptschuld und Zinsen zu zahlen und ihm bis zur Begleichung der Schuld einen Acker als Sicherheit zu verpfänden.
Peter Kron, der von den Juden Salmon und Jockel seit 1579 ein unverzinstes Darlehen von 113 fl. hat, verspricht, diese Schuld jährlich zu Martini in Raten von 20 fl. abzutragen. Außerdem bietet er sein Haus zum Kauf an und ist willens, es bis Pfingsten zu räumen.
Hans Erhart erhält zur Verhütung von Schaden die Erlaubnis, bei dem Schwiegersohn des Juden Gottschalck zu Friedberg 100 fl. zu den in der Grafschaft Hanau erlaubten Zinssätzen zu leihen, doch muß er sich bei Strafe verpflichten, das Geld in Jahresfrist zurückzuzahlen.

Ausstellungsort

Nauheim

Weitere Angaben

1585/II Bl. 48v-49v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Regelung von Geldleihen mit den Juden Cop, Salmon und Jockel in Nauheim und Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5586_regelung-von-geldleihen-mit-den-juden-cop-salmon-und-jockel-in-nauheim-und-friedberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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