Bestrafung des Schulklopfers zu Windecken wegen ungebührlicher Reden und Widersetzlichkeit

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 21444  
Laufzeit / Datum
1584 Februar 22/März 3 - Februar 24/März 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 22. Februar 1584 berichtet der Keller zu Windecken Oberamtmann und Befehlhabern zu Hanau, daß er dem Windecker Schulklopfer zwei nach Erbstadt und Ostheim zu befördernde Briefe mit amtlichen Mitteilungen in die Judengasse geschickt, dieser jedoch dem Botenjungen Schläge angedroht und gesagt hat, er wollte, der Teufel holte den Keller und seine Briefe.
Der erzürnte Keller hat ihn darauf in den Turm sperren lassen. "Der schelm whar also voll, das er von seinem leib nit wuste, dan die juden halten itzo ire fastnacht". Davon abgesehen ist aber "kein heiloser bösswicht under allen juden hier des mauls halben als dieser". Einem mit Aufträgen des Schultheißen zu ihm geschickten Stadtknecht hat er gesagt, er wolle ihm "ufs maul scheissen", und ähnlich ist er einem ehrlichen alten Mann begegnet, der Schulden bei ihm einfordern wollte. Nur auf Bitten der anderen Juden hat der Schultheiß davon abgesehen, ihn deswegen in Haft zu nehmen. Der Keller will solche Nachsicht nicht üben, denn würde einem solchen Juden nachgegeben, "wer wolte hier dhiener sein oder pleiben".
Da der Schulklopfer mangels eigenen Vermögens keine Buße zahlen kann, erbieten sich Koscher und Joseph am 24. Februar, ihn mit 3 Reichstalern aus der Haft zu lösen, worauf der Keller angewiesen wird, den Schulklopfer nach beschworener Urfehde freizulassen.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Verschlußsiegel, Präsentatum Hanau, den 23. Februar und Dorsalvermerk vom 24. Februar

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. α 2192

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bestrafung des Schulklopfers zu Windecken wegen ungebührlicher Reden und Widersetzlichkeit“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5550_bestrafung-des-schulklopfers-zu-windecken-wegen-ungebuehrlicher-reden-und-widersetzlichkeit> (aufgerufen am 25.11.2025)

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