Verschuldung des Tobias Koch zu Schlüchtern bei Kossel zu Windecken und anderen Juden

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 19640  
Laufzeit / Datum
1581 März 24 - 1584 April 13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 24. März 1581 bekennt Tobias Koch zu Schlüchtern, daß er dem Juden Kossel zu Windecken 210 fl. für 40 Achtel Korn, 20 Achtel Weizen und 10 Achtel Erbsen schuldet. Das Geld soll bei Abholung der Ware, spätestens aber bis Johanni bezahlt werden. Bürge ist der Keller Conrad Diel zu Schlüchtern. Am gleichen Tage stellt Koch Kossel eine Schuldverschreibung über 200 fl. aus, die mit 1 Binger Heller pro Woche und Gulden verzinst und zur Frankfurter Herbstmesse bezahlt werden sollen. Bürge ist wiederum Conrad Diel.
Am 1. Januar 1582 bittet Koch, der Kossel (Kußel) noch 240 fl. schuldet, diesen um einen Zahlungsaufschub von fünf Wochen.1#Das Schreiben trägt einen hebr. Dorsalvermerk. Später bekennt Koch, daß er mit Kossel abgerechnet hat und die verbliebene Schuld von 273 fl. vier Wochen nach der Ostermesse 1582 bezahlen will. 1#Das Schreiben trägt einen hebr. Dorsalvermerk.
Am 10. Juni wenden sich Kochs Verwandte an die hanauischen Räte und Befehlhaber und bitten darum, den wegen seiner Verschuldung bei den Juden zu Hammelburg, Frankfurt und Windecken in Haft genommenen Koch freizulassen, da sie für die Bezahlung der Schulden sorgen wollen. Darauf wird ihnen am 18. Juli mitgeteilt, daß Koch wegen seines Ungehorsams und nicht der Schulden wegen in Haft ist, doch wollen sich die Räte der Sanierung seiner Vermögensverhältnisse annehmen. Die Verwandten erklären, daß vor a1- lem an der Tilgung der Frankfurter Judenschulden gelegen ist.
m 19. Juli werden Kossel (Koscher) und Koch vor der Hanauer Kanzlei miteinander verglichen. Kossel muß seine Forderung von 278 fl. auf 260 fl. senken, weil ihm nachgewiesen wird, daß er Koch mit dem Verkauf "nachgültiger frucht" übervorteilt und unnötigen Botenlohn und Zehrungskosten in Rechnung gestellt hat. Dafür, daß er den Verordnungen zuwider Koch 200 fl. in Frankfurt ohne Zustimmung der hanauischen Obrigkeit geliehen hat, kann Kossel bestraft und die Forderung konfisziert werden. Sollten die Vormünder darauf jedoch verzichten und einer Rückzahlung zustimmen, hat Kossel Koch eine Zahlungsfrist von einem Jahr einzuräumen. Danach soll die halbe Schuld nebst 10 fl. Zinsen von je 100 fl. zu Neujahr und ebensoviel zu Jacobi 1583 bezahlt werden. Was die 210 fl. für Frucht angeht, so ist Kossel bis auf 40 fl. bezahlt worden, soll aber 60 Taler Strafe zahlen, weil er Koch seine Zahlungen weder quittiert noch die Verschreibung zurückgegeben hat, so daß "allerhand betrugk und gefhar erscheinen thut".
Am 9. September 1582 berichten die zur Verwaltung von Kochs Vermögen bestellten Kuratoren, daß zur Bezahlung der großen Schulden bei den Juden zwei Obligationen über 520 fl. aufgekündigt werden mußten, deren Bezahlung der Amtmann zu Steinau übernommen hat.
Am 4. März 1583 beklagt sich Kossel in Hanau, weil Koch die erste Tilgungsrate nicht bezahlt und ihm stattdessen liegende Güter angeboten hat. Da ihm die Güter am fremden Ort nichts nützen, bittet Kossel, ihm zu Geld zu verhelfen, und verweist darauf, daß auch die Frankfurter und Hammelburger Juden bar bezahlt worden sind. Ihm wird versichert, daß er sobald als möglich bezahlt werden wird, aber, wenn er nicht warten will, die Güter anzunehmen hat. Solange keine Rückzahlung erfolgt, soll die Schuld ordentlich weiter verzinst werden.
Am 13. April 1584 teilen Kochs Kuratoren den hanauischen Räten mit, daß alle Gläubiger zufriedengestellt sind, Kossel ausgenommen. Da man ihn erst bezahlen kann, wenn Keller und Zentgraf zu Schlüchtern ihre Schulden bei Koch beglichen haben, bitten die Kuratoren, dafür zu sorgen, daß das geschieht.

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. α 289

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Verschuldung des Tobias Koch zu Schlüchtern bei Kossel zu Windecken und anderen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5292_verschuldung-des-tobias-koch-zu-schluechtern-bei-kossel-zu-windecken-und-anderen-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

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