Bürgschaftsschulden des Johann Wackerwald bei den Frankfurter Juden Gottschalck und Lewe zum Gutteruf
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Regest
Am 12. August 1577 berichtet der Gelnhäuser Pfarrer Johannes Nicenius dem dortigen Burggrafen, daß sein Stiefsohn Johann Wackerwald vor etwa vier Jahren bei einem Frankfurter Juden die Bürgschaft für ein seinem Schwager Claus Mußler zu Hanau durch den Juden Simon in der Burg Gelnhausen vermitteltes Darlehen von 60 fl. übernommen hat. Vor einem Jahr ist Mußler gestorben, und da seine Witwe die Schuld bestreitet, machen die Juden Wackerwald als Bürgen haftbar. Nicenius bittet den Burggrafen, Simon zu vernehmen, damit nachgewiesen werden kann, daß Mußlers Witwe von dem Darlehen wußte.
Darauf sagt Simon am 14. August vor dem Rentmeister der Burg aus, daß Mußler ihn vor vier oder fünf Jahren bei der Frankfurter Herbstmesse gebeten hat, ihm ein Darlehen bei dem Juden Lewe zum Gutteruf (Kutorf) zu vermitteln. Mußler hat darauf von Lewe 60 fl. erhalten, für die er bis vor einem Jahr auch die Zinsen allein und ohne Beteiligung von Wackerwald bezahlt hat. Als er zur Herbstmesse 1576 mit den Zinsen im Rückstand geblieben ist, hat Gottschalck, der Vater des inzwischen verstorbenen Lewe, Simon zu Mussler geschickt, doch hat dieser am 18. September in Hanau nur Musslers Frau angetroffen. Sie hat ihm gesagt, ihr Mann sei nach Frankfurt gegangen und werde dort wohl "willen mit dem juden machen".
Wackerwald selbst ist nach Simons Aussage auch bei dem Juden verschuldet, doch hat das mit Mußlers Schuld nichts zu tun.
Trotz dieser dem hanauischen Oberamtmann am 16. August übersandten Aussage wird Wackerwalds Klage gegen Mußlers Witwe vom hanauischen Hofgericht am 30. August abgewiesen, weil Untertanen, die sich ohne amtliche Erlaubnis bei den Juden verschulden, "nit geholfen werden soll". Dennoch werden die Parteien aufgefordert, eine Abschrift der im Frankfurter Konfeßbuch eingetragenen Schuldverschreibung beizubringen.
Am 4. September bekundet ein Frankfurter Notar, daß er auf Wackerwalds Wunsch Gottschalck zum Gutteruf (Kattrof) in der Judengasse unter Eid vernommen und dieser vor Zeugen erklärt hat, daß sein Sohn Lewe Mußler 60 fl. geliehen hat. Bei der Herbstmesse 1575 hat Mußler die rückständigen Zinsen bezahlt und auf Gottschalcks Namen eine neue, in notariell beglaubigter Abschrift beigefügte Schuldverschreibung ausstellen lassen. Am 25. September verspricht Mußlers Witwe, Gottschalck zu bezahlen und Wackerwald für die Bürgschaft schadlos zu halten.
Am 31. Mai 1581 teilen Räte und Befehlhaber zu Hanau dem Rat der Stadt Gelnhausen mit, daß die Bezahlung der von Mußler ohne behördliche Genehmigung bei den Juden gemachten Schulden von Amtswegen untersagt worden ist, und fordern den Rat auf, dafür zu sorgen, daß Wackerwald wegen seiner Bürgschaft von den Juden, die nach der Reichsordnung kein Recht auf Zahlung haben, nicht bedrängt wird.
Am 7. September bittet der Hauptmann Caspar Schütz [Schutzbar] gen. Milchling den hanauischen Oberamtmann zu veranlassen, daß sein Diener, der ehemalige Gelnhäuser Bürger Wackerwald, von der Bürgschaft für Mußler entbunden wird, da er, solange er Bürge ist, die Stadt Frankfurt, deren Juden ihm mit Schuldhaft gedroht haben, meiden muß.
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Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Nicenius, Johannes, Pfarrer, Einwohner von Gelnhausen
- Wackerwald, Johann, Einwohner von Gelnhausen
- Gottschalk (Gottschalck), zum Gutteruf zu Frankfurt am Main, Vater der Lebe
- Musseler, Claus, Einwohner von Hanau
- Löw (Lewe), zum Gutteruf zu Frankfurt am Main, Sohn des Gottschalk
- Schutzbar (Schütz) gen. Milchling, Caspar
- Simon, der Alte gen. Berger zu Gelnhausen
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Bürgschaftsschulden des Johann Wackerwald bei den Frankfurter Juden Gottschalck und Lewe zum Gutteruf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4960_buergschaftsschulden-des-johann-wackerwald-bei-den-frankfurter-juden-gottschalck-und-lewe-zum-gutteruf> (aufgerufen am 26.11.2025)
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