Forderungen des Frankfurter Juden Haiumb zum Paradies an Niclaus Diel zu Hochstadt
Stückangaben
Regest
Am 9. Juli 1577 lädt das Hofgericht Rottweil Niclas Diel zu Hochstadt zum 10. September, weil der [Frankfurter] Jude Haiumb zum Engel
Am 10. April 1578 beauftragen die hanauischen Räte ihren Prokurator zu Rottweil, einen Aufschub in der Klagsache zu erwirken, was ihm, wie er am 18. des Monats mitteilt, auch gelingt. Zwar hat das Hofgericht am 15. April ein bereits ergangenes Urteil bestätigt, dabei aber eine Einspruchsfrist bis zum 3. Juni gewährt.
Am 26. Mai 1578 fordern die hanauischen Räte die Remission des Verfahrens an das Hofgericht zu Hanau und erklären, daß es sich bei der von Haiumb am 13. Januar des Jahres in Rottweil zur Verhinderung der Remission vorgelegten Schuldverschreibungen um eine "nichtswerte und sigellose obligation handelt", die aus mehreren Gründen nicht herangezogen werden kann, um "des heillosen jüdens arglistig undt unerhepliches vorhaben" zu rechtfertigen. Erstens hat Diel mit dem Verzicht auf "freiheit undt gnade, geistliche und weltliche" nur einen allgemeinen Verzicht, nicht aber einen besonderen auf seinen Gerichtsstand ausgesprochen, der zudem, um rechtswirksam zu sein, hätte besiegelt werden müssen. Zum anderen wäre Diel als hanauischer Untertan gar nicht in der Lage gewesen, sich seiner Rechte hinsichtlich des Gerichtsstandes zu begeben, da es sich hier nicht um persönliche, sondern um Hoheitsrechte handelt. Die Räte bestehen mithin auf der Remission, beauftragen aber gleichzeitig und vorsorglich ihren Prokurator, beim Reichskammergericht eine Appellationsklage gegen das am 15. April gefällte Urteil zu erheben, falls die Remission abgelehnt wird. Sie wiederholen diese Weisung am 30. Juni.
Am 29. Juli übergibt Haiumb dem Gericht zu Rottweil eine von der Stadt Frankfurt mit Schreiben vom 10. des Monats unterstützte Klagschrift, in der er behauptet, daß man ihm in Hanau Recht und Geleit verweigert hat. Da es jedoch dem hanauischen Prokurator, wie er den Räten am 3. September bei Übersendung der Klagschrift mitteilt, gelingt, Haiumbs Behauptungen als unbegründet und verleumderisch zurückzuweisen, wird dieser noch am gleichen Tage zu einer bis zum 19. August zu zahlenden Strafe von 4 fl. verurteilt.
Trotzdem fordern die Räte den Prokurator am 4. Oktober nochmals auf, ganz deutlich zu machen, daß Haiumb wie andere Juden auch Geleit erhalten, davon aber keinen Gebrauch gemacht hat und nicht in Hanau erschienen ist.
Am 7. Februar 1581 teilen die hanauischen Räte dem Hofgericht Rottweil mit, daß sie den von Haiumb gegen Diel angestrengten Prozeß als abgeschlossen ansehen, da sie seit ihrer am 4. Oktober 1578 ihrem Prokurator erteilten Weisung nichts mehr von dem Verfahren gehört haben.
Am 9. Januar 1582 schicken die Räte dem Prokurator eine erneute Stellungnahme zu der von Haiumb vorgebrachten Klage und bitten um Zusendung einer Abschrift des Endurteils, von dem sie hoffen, daß es günstig ausfällt.
Weitere Angaben
Bl. 49-50; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28580
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Hayum (Haiumb), zum Paradies zu Frankfurt am Main, Sohn des Israel zum Engel, Bruder von Mosche, Michla und Mergym, Schwager des Schlam
- Diel, Niclas, verheiratet mit Eva, Einwohner von Hochstadt
- Israel (Iserhel), zum Engel zu Frankfurt am Main, Sohn des Simon Wolf, Bruder des David und Wenzel zur goldenen Scheuer und des Uriel Wolf, Vater des Hayumb und Mosche zum Paradies, der Michla und Mergym, Schwiegervater des Schlam zum Engel
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Haiumb zum Paradies an Niclaus Diel zu Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4951_forderungen-des-frankfurter-juden-haiumb-zum-paradies-an-niclaus-diel-zu-hochstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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