Beschwerden der Regierung Hanau über die Juden zu Frankfurt, insbesondere über David zur goldenen Scheuer
HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28486
Laufzeit / Datum
[nach 1576 Februar 9] Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Kanzleiniederschrift ohne Datierung
Regest
Zur Vorbereitung von Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt hat die Kanzlei Hanau folgenden Beschwerdekatalog gegen die Frankfurter Juden und David zur goldenen Scheuer erstellt:
- Trotz beschworener Urfehde hat David erneut drei hanauische Untertanen durch das Hofgericht Rottweil ächten lassen und gedroht, mit andern Schuldnern ähnlich zu verfahren, wenn ihm nicht zur Bezahlung verholfen wird.
- Entgegen der am 7. Februar 1572 ergangenen Verordnung hat David auch nach diesem Zeitpunkt noch Geld an hanauische Untertanen ausgeliehen. So hat Nicolaus Igstetter am 9. Februar 1576 30 fl. bekommen, die sich aus einer alten Schuld von 13 fl. und teils früher, teils am 9. Februar geliehenen Beträgen und den gleich hinzugezählten Zinsen errechnen. Hans Ruels Witwe zu Seckbach hat am 4. November 1573 18 fl. geliehen, von denen 12 fl. notariell eingetragen wurden und somit als Schuld anzuerkennen sind. Hans Bach zu Seckbach hat am 22. November 1574 eine Bürgschaft für Melchior Schwarzenberg übernommen und später selbst Geld bei David geliehen, so daß er diesem im März 1575 10 fl. schuldete.
- Es ist zu vermuten, daß David auch weiterhin heimlich Geld an die hanauischen Untertanen ausleiht, die dann "auß forcht der straffe ime heimbliche die schuld widerumb ablegen". Dies hat sich jetzt bei einigen Untertanen gezeigt, denen David mehrfach 2 und 3 fl. geliehen hatte, bis ihre Schulden nebst Zinsen zu beachtlicher Höhe angewachsen waren.
- David hat Thomas Bauer zu Seckbach einen Vertrag aufgenötigt, in dem dieser sich des "privilegio sui fori" begeben und damit später dem Urteil des Hofgerichts Rottweil unterwerfen mußte, das die Acht über ihn verhängte.
- Auf die Frage, wie wohl seine eigenen Schutzherren eine derartige Mißachtung ihrer Privilegien ahnden würden, hat David "frey rundt bekhandt", daß sie ihn ins Wasser werfen und ertränken würden.
- Bei Vergleichsverhandlungen zwischen hanauischen Bauern und Frankfurter Juden vor der Kanzlei Hanau hat sich gezeigt, daß die Bauern, wenn sie nach Frankfurt gehen, aus Furcht, daß die Juden sie verhaften lassen könnten, diesen zum öfteren Hühner, Eier, Schmalz oder auch etliche Viertel Wein bringen, damit die Zahlungsfristen verlängert werden, wobei die Zinsen natürlich anwachsen.
- Die Stadt Frankfurt soll gebeten werden, der Kanzlei Hanau einen Auszug aus ihrem Konfeßbuch zur Verfügung zu stellen, der einen Überblick über die bei Frankfurter Juden verschuldeten hanauischen Untertanen gibt.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- David, zur goldenen Scheuer zu Frankfurt am Main, später zu Diedenbergen, Sohn des Simon Wolf, Bruder des Wenzel zur goldenen Scheuer, des Israel zum Engel und des Uriel Wolf, verheiratet mit Haims Tochter Freidle, Schwiegervater des Joseph und Simon zur goldenen Scheuer und des Beifuß zur Waage
- Igstetter, Nicolaus, Einwohner von Hanau
- Bach, Hans, Einwohner von Seckbach
- Ruel, Hans, Einwohner von Seckbach
- Schwarzenberger (Schwarzenberg), Melchior, Einwohner von Seckbach
- Bauer, Thomas, Einwohner von Seckbach
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beschwerden der Regierung Hanau über die Juden zu Frankfurt, insbesondere über David zur goldenen Scheuer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4829_beschwerden-der-regierung-hanau-ueber-die-juden-zu-frankfurt-insbesondere-ueber-david-zur-goldenen-scheuer> (aufgerufen am 25.11.2025)
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