Aufnahme und Heirat des Juden Meyer von Weisenau in Marköbel

HStAM 81 Regierung Hanau Nr.  
Laufzeit / Datum
1574 April 20 - Mai 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 20. April 1574 stellen die hanauischen Vormünder dem Juden Meyer von Weisenau, der Hendle, die Tochter des Koscher zu Marköbel, heiraten will, einen Schutzbrief zu den üblichen Bedingungen1#Vgl. Nr. 1695. aus und gewähren ihm gegen eine ab Martini jährlich zu zahlende Bede von 8 fl. das Wohnrecht zu Marköbel auf drei Jahre, doch muß Meyer versprechen, keinen eigenen Hausstand zu gründen und mit seiner Frau bei deren Vater "als knecht und magd" zu leben. Koscher verpflichtet sich, Meyers Einzugsgeld von 20 Taler zu zahlen.
Auf Koschers Bitten, der seine Tochter am Pfingstmontag [Mai 31] verheiraten will, gewähren die hanauischen Räte folgenden, von Koscher zur Hochzeit geladenen Frankfurter Juden am 19. Mai Geleit vom 31. Mai bis 6. Juni: den Brüdern Beyfuß und Itzig zur Waage mit ihren Frauen, Hirtz zum Schiff und seiner Frau, dem Arzt Arnold zur roten Rose mit Frau und Kind sowie Abraham und Salman mit ihren Frauen.

Weitere Angaben

Archivangaben

Altsignatur

81 Regierung Hanau B Nr. 93, 1 1/2

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme und Heirat des Juden Meyer von Weisenau in Marköbel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4711_aufnahme-und-heirat-des-juden-meyer-von-weisenau-in-markoebel> (aufgerufen am 26.11.2025)

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