Festnahme des Juden Mosche wegen des Verdachts, unerlaubt Handel zu treiben

HStAM [ohne Angabe] Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1570 Oktober 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Mosche, ein Jude, der vor sechs Jahren in Londorf (Lunendorf) gelebt hat, jetzt aber ohne festen Wohnsitz ist, erklärt vor Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß ihn der zu Frankfurt in einem neu erbauten Haus lebende Jude Kaufmann von Wörrstadt beauftragt hat, in Hochstadt 2 Ohm Wein für ihn abzuholen. Dabei ist er unter dem Verdacht, unerlaubt Handel in eigener Sache zu treiben, verhaftet und nach Hanau gebracht worden. Er beteuert, daß er Frankfurt eigentlich verlassen hat, um seine kranke Frau nach Gelnhausen ins Spital zu bringen, und den Auftrag nur des versprochenen Trinkgelds wegen angenommen hat. Da er arm ist, wird er, nachdem er Urfehde geschworen und versprochen hat, binnen acht Tagen eine Bestätigung seiner Aussage durch Kaufmann beizubringen oder sich einer Bestrafung zu stellen, entlassen.

Ausstellungsort

Hanau

Weitere Angaben

1570 Bl. 475

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Festnahme des Juden Mosche wegen des Verdachts, unerlaubt Handel zu treiben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4516_festnahme-des-juden-mosche-wegen-des-verdachts-unerlaubt-handel-zu-treiben> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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