Forderungen der Herrschaft Hanau an den Juden Gumprecht zu Kesselstadt und dessen Streit mit dem Kämmerer

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1568 Mai 28 - September 8
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Forderungen der Herrschaft Hanau an den Juden Gumprecht zu Kesselstadt und dessen Streit mit dem Kämmerer
Der wegen einer Schuld von 55 Talern beim hanauischen Kämmerer verhaftete Jude Gumprecht von Kesselstadt wird auf Bitten seiner Frau und Freunde am 28. Mai 1568 mit der Auflage aus der Haft entlassen, bis zur kommenden Herbstmesse den Beweis für die von ihm behauptete Bezahlung der 55 Taler zu erbringen oder zu zahlen. Als Bürge über 20 Taler tritt der Hanauer Bürger Peter Emichein, und die Bürgschaft für 35 Taler übernimmt der Jude Saule zu Ostheim. Weitere 36 Taler, die Gumprecht der Herrschaft Hanau seit der letzten Fastenmesse schuldet, soll David zur goldenen Scheuer für ihn binnen Monatsfrist bezahlen. Gleichzeitig bürgt David auch für Gumprechts Schuld von 119 fl. bei dem Frankfurter Bürger Caspar Burckhard und für 40 fl., die Jorge Ziegeler gen. Bauch zu bekommen hat. Gumprechts Frau Blumge verpfändet ihm dafür als Sicherheit ihren Anteil am Haus ihres Mannes zu Kesselstadt und ihren Teil des Hausrats.
Am 30. Juni quittiert der Hanauer Rentschreiber David die Bezahlung von 41 fl. 6 Batzen, die er von Gumprecht für ein Pferd zu bekommen hatte.
Am 8. September klagt Gumprecht vor der Kanzlei gegen den Kämmerer wegen der 55 Taler, die er bezahlt zu haben behauptet. Da einer der Räte in dieser Angelegenheit bereits tät war, wird beschlossen, seine Rückkehr abzuwarten. Das vom Pierdekauf noch schuldige Weinkaufsgeld von 1 fl. 2 Schilling soll der Kämmerer Gumprecht inzwischen bezahlen.
Auf Gumprechts weitere Klage, daß ihn der Kämmerer kürzlich im Marstall angefallen und geschlagen hat, erklärt dieser, daß er von Gumprecht mit der Behauptung, er habe das Geld für zwei Pferde unterschlagen, beleidigt worden ist. Er gibt zu, Gumprecht deswegen in den Bart gegriffen zu haben. Er beschwert sich seinerseits, daß ihn Gumprecht auch gegenüber Dritten verhöhnt und behauptet hat, er werde dem Kämmerer so zu nahe und auf die Füße treten, daß der ihn angreifen müsse. Der Kämmerer verlangt von Gumprecht das Gelöbnis, die Grafschaft Hanau bis zur Entscheidung ihres Streits nicht zu verlassen, was Gumprecht, der die ihm unterstellten Reden bestreitet, auch verspricht.
Dem Kämmerer wird sein Vorgehen gegen Gumprecht verwiesen und untersagt, weiter gegen ihn tätlich zu werden.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Forderungen der Herrschaft Hanau an den Juden Gumprecht zu Kesselstadt und dessen Streit mit dem Kämmerer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4355_forderungen-der-herrschaft-hanau-an-den-juden-gumprecht-zu-kesselstadt-und-dessen-streit-mit-dem-kaemmerer> (aufgerufen am 25.11.2025)

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