Klage des Johann zum Hofe zu Braunschweig gegen den Juden Laser ebenda
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Klage des Johann zum Hofe zu Braunschweig gegen den Juden Laser ebenda
Am 27. Juli 1543 übergibt der Braunschweiger Bürger Johann zum Hofe einem Notar die förmliche Appellationsklage gegen ein von der Stadt Braunschweig aufgrund seiner Klage gegen den Braunschweiger Juden Laser (Lazarus) gefälltes Urteil. Er beschuldigt Laser, der aus gleichem Anlaß bereits von der Stadt vermahnt wurde, des Wuchers und der Gotteslästerung und erinnert daran, daß beides stets von Reichs wegen untersagt und ein Anlaß zur Ausweisung war, wie auch die Juden aus Hessen und Sachsen aus diesen Gründen vertrieben werden. Obwohl die Stadt den gotteslästerlichen Tempel der Juden geschlossen und etliche ihrer Bücher beschlagnahmt hat, hat sie doch Lasers Klage stattgegeben und die Aufhebung einer Pfändung verlangt, die zum Hofe auf 1000 fl. erwirkt hatte, die Laser als Außenstände beim Landvogt an der Werra und etlichen Bergwerken zu Bilstein stehen hat. Grund der Pfändung war eine bedeutende Summe von Gulden, die Laser mit zum Teil hinterlistigen Praktiken an sich gebracht hat sowie zum Hofes Anspruch auf ihm von Laser vorenthaltene Schuldverschreibungen und goldene und silberne Kleinodien.
Am 21. August unterrichten Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg sowie Statthalter und Räte zu Wolfenbüttel die Stadt Braunschweig von der Appellationsklage und fordern die Prozeßakten an. Am 5. Oktober wird die Aktenanforderung wiederholt und die Aussetzung der Vollstreckung des Braunschweiger Urteils verlangt. Da die Stadt offenbar nicht bereit ist, dieser Forderung nachzukommen, bittet zum Hofe am 20. November Statthalter und Räte zu Wolfenbüttel, sich bei Landgraf Philipp von Hessen dafür zu verwenden, daß die von ihm erwirkte Pfändung nicht aufgehoben wird. Dieser Bitte wird am 4. Dezember entsprochen. Am 5. November 1544 und erneut am 12. November ersucht die Stadt Braunschweig Landgraf Philipp ihrerseits um Aufhebung der Pfändung, die dieser trotz vorgebrachter Bedenken seiner Räte am 18. November auch verfügt mit der Begründung, daß beide klagenden Parteien der Jurisdiktion der Stadt Braunschweig unterstehenund diese sich verpflichtet hat, den Streit in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu klären.
Archivangaben
Altsignatur
3 PA Nr. 719 Bl. 5-9, Nr. 1587 Bl. 30-52.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klage des Johann zum Hofe zu Braunschweig gegen den Juden Laser ebenda“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3737_klage-des-johann-zum-hofe-zu-braunschweig-gegen-den-juden-laser-ebenda> (aufgerufen am 25.11.2025)
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