Ausweisung des Juden Abraham zu Berka

HStAM 3 Nr. 2689  
Laufzeit / Datum
1536 September 15 - 20
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Ausweisung des Juden Abraham zu Berka. Der Jude Abraham zu Berka, der an die dreißig Jahre im Lande lebt und bleiben durfte, als andere Juden vertrieben wurden, weil er seine dreizehn lebenden Kinder mit saurer Arbeit ernährt, nie Wucher getrieben und den Gemeinden, in denen er wohnte, keinen Grund zur Klage gegeben hat, klagt Landgraf Philipp von Hessen, daß er aufgrund eines kurfürstlich sächsischen Mandats wie alle anderen Juden das Land binnen vierzehn Tagen verlassen soll. Da das Amt Breitenbach dem Landgrafen zur Hälfte untersteht, bittet Abraham um seinen Schutz und die Genehmigung zu weiterem Aufenthalt, zumindest aber um die Erlaubnis, den Winter über bleiben zu dürfen.
Amtmann und Vogt zu Breitenbach bestätigen Abrahams Angaben mit Schreiben vom 20. September und erklären, daß er seit vier Jahren in Berka lebt und ebenso wie seine Kinder der Taten, deren der Kurfürst etliche Juden beschuldigt, gänzlich unverdächtig ist.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ausweisung des Juden Abraham zu Berka“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3484_ausweisung-des-juden-abraham-zu-berka> (aufgerufen am 25.11.2025)

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