Ausweisung des Juden Abraham zu Berka
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Regest
Ausweisung des Juden Abraham zu Berka. Der Jude Abraham zu Berka, der an die dreißig Jahre im Lande lebt und bleiben durfte, als andere Juden vertrieben wurden, weil er seine dreizehn lebenden Kinder mit saurer Arbeit ernährt, nie Wucher getrieben und den Gemeinden, in denen er wohnte, keinen Grund zur Klage gegeben hat, klagt Landgraf Philipp von Hessen, daß er aufgrund eines kurfürstlich sächsischen Mandats wie alle anderen Juden das Land binnen vierzehn Tagen verlassen soll. Da das Amt Breitenbach dem Landgrafen zur Hälfte untersteht, bittet Abraham um seinen Schutz und die Genehmigung zu weiterem Aufenthalt, zumindest aber um die Erlaubnis, den Winter über bleiben zu dürfen.
Amtmann und Vogt zu Breitenbach bestätigen Abrahams Angaben mit Schreiben vom 20. September und erklären, daß er seit vier Jahren in Berka lebt und ebenso wie seine Kinder der Taten, deren der Kurfürst etliche Juden beschuldigt, gänzlich unverdächtig ist.
Archivangaben
Altsignatur
3 PA Nr. 2689 Bl. 3.
Digitalisat vorhanden
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Ausweisung des Juden Abraham zu Berka“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3484_ausweisung-des-juden-abraham-zu-berka> (aufgerufen am 25.11.2025)
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