Verhaftung von Juden wegen eines Brandes zu Treysa

HStAM 3 Nr. 1591  
Laufzeit / Datum
1531 September 25 - 1532 Januar 24
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Brand zu Treysa
Statthalter und Räte zu Kassel berichten Landgraf Philipp von Hessen am 28. September, daß der Jude Michel, für den sich Herzogin Elisabeth von Braunschweig am 25. September verwandt hat, vor ihnen erschienen ist und erklärt hat, daß seine Schwester und die sie begleitenden braunschweigischen Juden, die auf der Rückreise von der Frankfurter Herbstmesse in Treysa übernachtet haben, keine Schuld an dem dort ausgebrochenen Brand trifft. Unter Berufung auf seinen Status als hessischer Diener hat Michel gegen die Verhaftung der Reisenden protestiert und "warlich mit etwas unbedachten worten und geperden" ihre Freilassung gefordert. Man hat ihm weisungsgemäß erklärt, daß sich sein Schutz nicht auf seine Verwandten und Freunde erstreckt und diese nur entlassen werden können, wenn er für sie bürgt. Nach kurzer Bedenkzeit wollte sich Michel nur verpflichten, bei fristgerechter Benachrichtigung für ein rechtzeitiges Erscheinen der Freigelassenen vor Gericht zu sorgen. Mit Hinweis auf die Möglichkeit eines peinlichen Verhörs hat man ihn wissen lassen, daß der Landgraf auf eine Erstattung seines eigenen beträchtlichen Schadens verzichtet, wenn Michel und andere Juden den armen Leuten zu Treysa ihren Verlust ersetzen, wenn nicht, soll allen Juden der Aufenthalt in Hessen und der Durchzug untersagt sein, bis der Schaden beglichen ist. Michel hat angekündigt, daß er bei Herzog Erich von Braunschweig Unterstützung suchen wird, und die Räte bitten den Landgrafen, hart zu bleiben, damit die Abgebrannten von Treysa zu ihrem Geld kommen. Am 5. Oktober wird Michels 1#An dieser Stelle "Michel von Dernpach" genannt; mit großer Sicherheit handelt es sich jedoch um Michel von Derneburg.) Schwester Techa 2#Ein Eintrag vom 6. Oktober im Kasseler Protokoll nennt Michels Schwester nicht Techa, sondern Zicken. von Blankenheim aus der Haft entlassen, nachdem die Kasseler Juden Mosche und Henßel mit ihren Familien für sie gebürgt haben. Auf Ansuchen der Juden Jacob und Lebe verwendet sich Herzog Erich am 20. Oktober für die Freilassung der braunschweigischen Juden und ersucht Landgraf Philipp, die Stellung adeliger Bürgen zu akzeptieren. Dieser antwortet am 23. Oktober, daß ihn die Städte gebeten haben, dafür zu sorgen, daß die Juden den Brandschaden ersetzen. Er verweist darauf, daß die Juden in Langgöns in der Herberge ebenso unvorsichtig mit dem Licht hantiert haben und nur das frühzeitige Erscheinen des Wirts den Ausbruch eines Feuers verhindert hat. Zahlen die Juden, werden sie entlassen und der Landgraf sorgt dafür, daß sie "onzimlicher weise nit belestiget" werden. Weigern sie sich, wird ihnen Geleit nach Treysa gegeben, wo ein unparteiisches Gericht ihnen den Prozeß machen wird.
Am 29. Oktober erklären sich die ihre Unschuld beteuernden Gefangenen zu einem Geschenk an den Landgrafen bereit, versichern aber, daß sie die geforderten 4000 fl..unmöglich bezahlen können. Am 24. Januar 1532 erinnert Landgraf Philipp Herzog Erich von Braunschweig an die bei ihrer Unterredung in Kassel getroffene Vereinbarung, wonach die Entschädigungssumme den armen Leuten zu Treysa binnen vierzehn Tagen ausbezahlt werden sollte, und bittet um Überweisung des Geldes an seinen Statthalter.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verhaftung von Juden wegen eines Brandes zu Treysa“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3410_verhaftung-von-juden-wegen-eines-brandes-zu-treysa> (aufgerufen am 25.11.2025)

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