Graf Reinhard zu Hanau nimmt den Juden Itzing von Friedberg und seinen Sohn Meyhern in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Reinhard zu Hanau bekundet, daß er den Juden Itzing von Friedberg sowie seinen Sohn Meyhern nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 4 fl. auf drei Jahre in Windecken auf- und in Schutz genommen hat. Es ist ihnen erlaubt, auf Pfänder, die man treiben oder tragen kann, zu leihen und dabei einen Zinssatz von 1 Frankfurter Heller pro Woche und Gulden zu nehmen. Irrungen mit hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen.
Ausfertigung
Ausf. Papier m. aufgedr. Rücksiegel; laut Dorsalvermerk wurde Itzing im letzten Schutzjahr [1510] 1 fl. von der Bede nachgelassen, weil der Jude Jeckel ihn aus seinem Haus verdrängt und versprochen hatte, künftig 1 fl. mehr als vorher zu bezahlen; ein weiterer ebenfalls undatierter Dorsalvermerk besagt: "expiravit, dat swartz Meyer".
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 27992.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Reinhard zu Hanau nimmt den Juden Itzing von Friedberg und seinen Sohn Meyhern in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3027_graf-reinhard-zu-hanau-nimmt-den-juden-itzing-von-friedberg-und-seinen-sohn-meyhern-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)
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