Graf Reinhard zu Hanau nimmt den Juden Itzing von Friedberg und seinen Sohn Meyhern in Windecken auf

HStAM 86 Nr. 27992  
Laufzeit / Datum
1507 November 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Reinhard zu Hanau bekundet, daß er den Juden Itzing von Friedberg sowie seinen Sohn Meyhern nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 4 fl. auf drei Jahre in Windecken auf- und in Schutz genommen hat. Es ist ihnen erlaubt, auf Pfänder, die man treiben oder tragen kann, zu leihen und dabei einen Zinssatz von 1 Frankfurter Heller pro Woche und Gulden zu nehmen. Irrungen mit hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen.

Ausfertigung

Ausf. Papier m. aufgedr. Rücksiegel; laut Dorsalvermerk wurde Itzing im letzten Schutzjahr [1510] 1 fl. von der Bede nachgelassen, weil der Jude Jeckel ihn aus seinem Haus verdrängt und versprochen hatte, künftig 1 fl. mehr als vorher zu bezahlen; ein weiterer ebenfalls undatierter Dorsalvermerk besagt: "expiravit, dat swartz Meyer".

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Reinhard zu Hanau nimmt den Juden Itzing von Friedberg und seinen Sohn Meyhern in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3027_graf-reinhard-zu-hanau-nimmt-den-juden-itzing-von-friedberg-und-seinen-sohn-meyhern-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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