Lehenrevers des Ritters Craft von Hatzfeld über das Recht, zwei Juden in Friedberg anzusetzen
Stückangaben
Regest
Ritter Craft von Hatzfeld bekennt, daß ihn Ulrich von Hanau als Burgmann angenommen und ihm das Recht verliehen hat, zwei ehrbare, fromme Juden, die sich mit den anderen Juden vertragen und von deren Obersten auch für ehrbar angesehen werden, in Friedberg aufzunehmen. Sterben diese oder ziehen entweder freiwillig oder durch Hatzfeld genötigt davon, soll dieser das Recht haben, zwei andere Juden anzusetzen. Ulrich von Hanau sichert diesen Juden Schutz und Schirm und alle Rechte der anderen Juden zu. Eine Ablösung des erblichen Burglehens soll gegen eine Zahlung von 150 fl. möglich sein, doch sollen in einem solchen Fall die Herren von Hanau den beiden Juden helfen, ihre ausstehenden Geldforderungen einzutreiben und ihnen, falls sie nicht in Friedberg bleiben wollen, Geleit nach Frankfurt oder Gelnhausen geben.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
O I r Hanau, Aktivlehen 1367 Oktober 2.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Lehenrevers des Ritters Craft von Hatzfeld über das Recht, zwei Juden in Friedberg anzusetzen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2412_lehenrevers-des-ritters-craft-von-hatzfeld-ueber-das-recht-zwei-juden-in-friedberg-anzusetzen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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