Reinhard von Dalwigk wegen Verfassungsbruch angeklagt

 

Ereignis

Was geschah

Am 8. Mai 1865 wird Ministerpräsident Reinhard von Dalwigk (1802–1880) von der liberalen Mehrheit des Hessischen Landtags in Darmstadt des Verfassungsbruchs angeklagt, da er im Zweckbündnis mit dem politischen Katholizismus gegen die Einigung Deutschlands mit preußischer Führung agierte. Otto von Bismarck (1815–1898) sprach sich beim Besuch von Großherzog Ludwig III. (1806–1877) in Berlin gegen den konservativen Dalwigk aus. In den Jahren 1869/70 ersuchte er Hilfe in Frankreich und versuchte eine Anti-Bismarck-Front in den Versailler Verhandlungen einzubringen. Am 6. April 1871 wurde der seit 1850 als Ministerpräsident amtierende Dalwigk schließlich entlassen, was Prinz Ludwig IV. (1837–1892) begrüßte, obwohl sich Dalwigk in der Revolution von 1848 als Bezirksdirektor und Kreisrat bewährte sowie die Finanz- und Wirtschaftspolitik des Landes als Regierungschef stärkte. Nachfolger wurde Karl Hofmann (1827–1910).
(StH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Reinhard von Dalwigk wegen Verfassungsbruch angeklagt, 8. Mai 1865“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6504_reinhard-von-dalwigk-wegen-verfassungsbruch-angeklagt_reinhard-von-dalwigk-wegen-verfassungsbruch-angeklagt> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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