Unterzeichnung der „Rheinbundakte“ in Paris

 
Bezugsort(e)
Paris
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

In Paris wird die „Rheinbundakte“ zur Gründung des Rheinbundes vom hessen-darmstädtischen Gesandten August Wilhelm Freiherr von Pappenheim (1759–1826) unterschrieben. Somit werden monatelange diplomatische Abhandlungen beendet, Klein- und Kleinstherrschaften aufgelöst und der Landgraf von Darmstadt und dessen badischer Vetter zum Großherzog ernannt, was an den „Gran duca“ von Toskana der Medici angelehnt ist. Die Großherzöge, mit dem in Frankfurt am Main residierenden Fürstprimas Carl Theodor von Dalberg (1744–1817) und dem neuen Herzogtum Nassau, mitsamt Isenberg an der Spitze, gehören zur Königsbank des Bundes. Daraus resultiert zudem, dass den Grafen, Fürsten und Reichsfreiherren ihre Reichsfreiheit abgesprochen wird. Somit fallen an den Darmstädter Großherzog die Adelsgenossenschaft der Burg Friedberg, die der Erbacher Grafen, der Riedesel, der Schlitz sowie die Fürsten und Grafen von Solms und die Stolberge in Gedern und Ortenberg zurück. Auch zählt die Homburger Linie, die vor 200 Jahren abgespalten war, mit zu deren Besitz dazu. Die ehemaligen, nun „mediatisierten“ Landesherren bewahren ihren Besitz sowie die zuvor annektierten Klöster. Auch die Reichsstadt Frankfurt am Main erleidet Einbußen, sodass dessen Fürst auf das Vertrauen der Einwohner hofft, was im Besitzergreifungspatent am 1. Januar 1807 festgehalten ist. Gastgeber der Veranstaltung ist der französische Außenminister Charles Maurice de Talleyrand-Périgord (1754–1838), der dafür einen Ball organisierte, wonach die Unterzeichnung erfolgte. Im Vertrag wurde die Trennung der 16 Staaten unter dem Protektorat des Franzosenkaisers Napoleon Bonaparte (1769–1821) vom Heiligen Römischen Reich festgehalten. Für Napoleon ist der Bund eine Grundlage für den Wunsch eines neuen, von ihm geführten „Imperium Romanums“ sowie ein wichtiger Militärstandpunkt für noch mögliche Feldzüge. Schon im September 1806 wird ein Krieg gegen Preußen geplant und einer Mobilmachung in Hessen und Nassau. Während sich die Männer im erbachischen Odenwald gegen die Wehrpflicht auflehnen, kämpfen zwei hessische Füsilierbataillone in der Schlacht von Jena. Am 6. August 1806 verzichtet Kaiser Franz II. auf die Kaiserkrone. Im Herbst 1805 hatten sich bereits Baden, Bayern und Württemberg gegen den Kaiser ausgesprochen. Am 2. Dezember des Jahres 1805 brachte die Waffenhilfe bei der Entscheidungsschlacht bei Austerlitz den Königstitel für die Regenten von Bayern und Württemberg. Durch den französischen Einmarsch in Südhessen am 7. Januar 1806 verlor der Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt (1753–1830) seine neutrale Position und befreite Franzosenfeinde in seiner Regierung. Ein Vorteil für die Rheinbundstaaten jedoch ist, dass die durch französischen Einfluss liberalisierte Rechtsordnung mit aufgeklärtem Absolutismus in den Reformansätzen innerhalb der Rheinbundstaaten weiter ausgebildet wird.
(StH)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Unterzeichnung der „Rheinbundakte“ in Paris, 12. Juli 1806“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6034_unterzeichnung-der-rheinbundakte-in-paris> (aufgerufen am 25.11.2025)

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