Schutzbriefe und Schuldnerverzeichnisse der Juden in der Grafschaft Hanau

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. E 181 I, 3  
Laufzeit / Datum
1582 Juli 7 - 20
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Schutzbriefe und Schuldnerverzeichnisse der Juden in der Grafschaft Hanau
Auf eine von den Juden der Grafschaft Hanau ihrer Schutzbriefe und gewisser Beschwerungen halber eingereichte Supplik antworten Räte und Befehlhaber im Auftrage der hanauischen Vormünder, daß die Schutzbriefe zu den üblichen Bedingungen 1#Vgl. Nr. 2775. wie gewöhnlich auf drei Jahre verlängert werden sollen. Allerdings wird der früher erlaubte höhere Zinssatz von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden unbeschadet aller darüber etwa noch existierenden Verschreibungen rückwirkend vom 11. November 1581 an verboten. Erlaubt ist fortan nur noch ein Zinssatz von 6 Kreuzern pro Jahr und Gulden. Ferner wird den Juden untersagt, Bürgschaften hanauischer Untertanen für auswärtige Schuldner zu akzeptieren. Auch sollen sie binnen acht Tagen Verzeichnisse ihrer Schuldner vorlegen, damit diese vor die Kanzlei geladen und ihre Verbindlichkeiten dort geprüft und eingetragen werden können.
Auf Bitten der Juden wird die Bestrafung für amtlich nicht gemeldete und eingetragene Leihgeschäfte vorbehaltlich künftiger strikter Einhaltung der Anzeigepflicht vorerst ausgesetzt.
Am 17. Juli legen die Windecker Juden ein Verzeichnis vor, demzufolge folgende Forderungen bestehen: Joseph - 1692 fl., Lew - 1540 fl., Salmon - 1420 fl., Sußman - 720 fl., die Kinder des verstorbenen Mosis - 150 fl., Schimonis - 350 fl., Keppel - 32 fl., Michal - 67 fl., die Kinder des verstorbenen Lewe -193 fl., die beiden Juden von Marköbel - 1445 fl. Beigefügt sind Einzelverzeichnisse der Schuldner von Koscher und seinem Schwiegersohn aus Marköbel, Joseph und seiner Tochter Bele, Sußman, Mosche, Schimon, Bele Schwarzfärbern, Lewes Witwe, Leos Kindern, Michal und der Jüdin Schumlon.
Am 20. Juli übergeben die Hochstädter Juden der Kanzlei ihre Verzeichnisse. Isac, Mosche und Abrahams Erben nennen Schuldner in den Ämtern Bergen und Bücherthal, desgleichen Elias, der aber zusätzlich einen Posten von 50 fl. an kleineren, nicht einzeln zu bezeichnenden Außenständen von verkauften Waren geltend macht und erklärt, daß er dafür, wie für die meisten Forderungen, keine Zinsen erhält. Er schließt mit dem Bemerken, daß er 1500 [fl.] ins Land gebracht hat, es aber sofort verlassen würde, wenn ihm jemand 500 [fl.] für seinen gesamten Besitz bieten wollte, "also han ich gewochert".
Hänlin führt Schuldner in Eichen, Hirzbach, Kesselstadt, Kilianstädten, Marköbel, Ostheim, Rüdigheim und Windecken an. Mayers Schuldner sitzen in Bischofsheim, Dörnigheim, Dorfelden, Hochstadt und Wachenbuchen.

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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Schutzbriefe und Schuldnerverzeichnisse der Juden in der Grafschaft Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5417_schutzbriefe-und-schuldnerverzeichnisse-der-juden-in-der-grafschaft-hanau> (aufgerufen am 25.11.2025)

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