Forderungen des Frankfurter Juden Küffa zum Paradies an Chatarina Fischer zu Hochstadt
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Forderungen des Frankfurter Juden Küffa zum Paradies an Chatarina Fischer zu Hochstadt
Am 29. Mai 1582 lädt das Hofgericht Rottweil Peter Hansens Witwe Chatarina Fischer zu Hochstadt aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Küffa
Dieses lädt Küffa am 23. Juli mit Erteilung von Geleit zum 14. August, doch erklärt der Gerichtsbote am 31. Juli, daß er den Juden nicht angetroffen und, weil das Gesinde die Ladung nicht annehmen wollte, dieselbe auf einem Schrank in Küffas Haus liegengelassen hat.
Da am 14. August keine der beiden Parteien in Hanau erscheint, ergeht eine zweite Ladung zum 28. August, die Küffa aber nicht mehr übersandt wird, weil die beklagte Witwe ihre Teilnahme am Prozeß und die Annahme der ihr am 16. August zugestellten Ladung mit dem Bemerken ablehnt, daß sie kein Geld hat und man ihr doch nicht helfen kann.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Forderungen des Frankfurter Juden Küffa zum Paradies an Chatarina Fischer zu Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5409_forderungen-des-frankfurter-juden-kueffa-zum-paradies-an-chatarina-fischer-zu-hochstadt> (aufgerufen am 27.11.2025)
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