Forderungen des Frankfurter Juden Küffa zum Paradies an Chatarina Fischer zu Hochstadt

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28535  
Laufzeit / Datum
1582 Mai 29 - August 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Forderungen des Frankfurter Juden Küffa zum Paradies an Chatarina Fischer zu Hochstadt
Am 29. Mai 1582 lädt das Hofgericht Rottweil Peter Hansens Witwe Chatarina Fischer zu Hochstadt aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Küffa 1#Die erste Ladung des Hofgerichts Rottweil nennt die Jüdin Küfka als Klägerin, doch ist bei der Remission und später im Hanauer Protokoll stets von dem Juden Küffa die Rede. zum Paradies zum 31. Juli, weist jedoch bereits am 10. Juli die Klage an das Hanauer Hofgericht zurück.
Dieses lädt Küffa am 23. Juli mit Erteilung von Geleit zum 14. August, doch erklärt der Gerichtsbote am 31. Juli, daß er den Juden nicht angetroffen und, weil das Gesinde die Ladung nicht annehmen wollte, dieselbe auf einem Schrank in Küffas Haus liegengelassen hat.
Da am 14. August keine der beiden Parteien in Hanau erscheint, ergeht eine zweite Ladung zum 28. August, die Küffa aber nicht mehr übersandt wird, weil die beklagte Witwe ihre Teilnahme am Prozeß und die Annahme der ihr am 16. August zugestellten Ladung mit dem Bemerken ablehnt, daß sie kein Geld hat und man ihr doch nicht helfen kann.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Küffa zum Paradies an Chatarina Fischer zu Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5409_forderungen-des-frankfurter-juden-kueffa-zum-paradies-an-chatarina-fischer-zu-hochstadt> (aufgerufen am 27.11.2025)

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