Forderungen des Frankfurter Juden Menla zur Büchse an Virgilius Cuntz zu Katzenelnbogen

HStAM 4 e Kaiser und Reich Nr. 673  
Laufzeit / Datum
1582 März 6 - 1583 März 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Forderungen des Frankfurter Juden Menla zur Büchse an Virgilius Cuntz zu Katzenelnbogen
Am 6. März 1582 entscheidet das Hofgericht Rottweil, daß in der Klagsache zwischen dem Frankfurter Juden Menla (Menle) zur Büchse und Virgilius Cuntz zu Katzenelnbogen zunächst die kaiserliche Bestätigung der hessischen Exemtionsprivilegien nachzuweisen ist.
Am 3. Juli teilt Landgraf Philipp von Hessen-Rheinfels den Räten zu Marburg mit, daß Menla Cuntz wegen einer Forderung von 10 fl. widerrechtlich in Rottweil verklagt hat. Er bittet um eine Abschrift des kaiserlichen Privilegs über die Exemtion der Landgrafschaft vom Hofgericht Rottweil, damit dasselbe seiner Forderung nach Remission der Klage stattgeben kann.
Die ihm daraufhin am 6. Juli übersandte Abschrift wird dem Hofgericht allerdings erst am 16. Februar 1583 übergeben. Am 5. März bestätigen die Marburger Räte ihrem Hofgerichtsprokurator den Eingang seines Schreibens, das sie von dieser Übergabe in Kenntnis gesetzt hat.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Menla zur Büchse an Virgilius Cuntz zu Katzenelnbogen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5386_forderungen-des-frankfurter-juden-menla-zur-buechse-an-virgilius-cuntz-zu-katzenelnbogen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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