Bestrafung des Jacob Heil zu Windecken, der sich unerlaubterweise bei einem Juden Geld geliehen hat

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 7  
Laufzeit / Datum
1581 Januar 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Als der Frankfurter Bürger Martin Gebhardt vor dem Oberamtmann zu Hanau Klage gegen Jacob Heil zu Windecken erhebt, stellt sich heraus, daß dieser den Verordnungen zuwider bei dem Frankfurter Juden Simon zum Einhorn 40 fl. geliehen hat, die mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden verzinst werden sollen. Darauf wird Heil "andern zum abschew" mit einer Gefängnisstrafe belegt und bei Strafe des Stäupens angewiesen, das Geld, das er schuldig ist, bei der Kanzlei Hanau abzuliefern und weder dem Juden noch den Bürgen und Rückbürgen einen Heller zu bezahlen. Die Bestrafung des "betriglichen, arglistigen" Juden behalten sich die Räte ausdrücklich vor.

Weitere Angaben

1581/I Bl. 2, 1581/II Bl. 112

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bestrafung des Jacob Heil zu Windecken, der sich unerlaubterweise bei einem Juden Geld geliehen hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5267_bestrafung-des-jacob-heil-zu-windecken-der-sich-unerlaubterweise-bei-einem-juden-geld-geliehen-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5267