Bestrafung des Jacob Heil zu Windecken, der sich unerlaubterweise bei einem Juden Geld geliehen hat
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Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Als der Frankfurter Bürger Martin Gebhardt vor dem Oberamtmann zu Hanau Klage gegen Jacob Heil zu Windecken erhebt, stellt sich heraus, daß dieser den Verordnungen zuwider bei dem Frankfurter Juden Simon zum Einhorn 40 fl. geliehen hat, die mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden verzinst werden sollen. Darauf wird Heil "andern zum abschew" mit einer Gefängnisstrafe belegt und bei Strafe des Stäupens angewiesen, das Geld, das er schuldig ist, bei der Kanzlei Hanau abzuliefern und weder dem Juden noch den Bürgen und Rückbürgen einen Heller zu bezahlen. Die Bestrafung des "betriglichen, arglistigen" Juden behalten sich die Räte ausdrücklich vor.
Weitere Angaben
1581/I Bl. 2, 1581/II Bl. 112
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bestrafung des Jacob Heil zu Windecken, der sich unerlaubterweise bei einem Juden Geld geliehen hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5267_bestrafung-des-jacob-heil-zu-windecken-der-sich-unerlaubterweise-bei-einem-juden-geld-geliehen-hat> (aufgerufen am 25.11.2025)
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