Abzug des Juden Michel von Ranstadt und Aufnahme des Juden Michel von Bisses ebenda
Stückangaben
Regest
Am 18. März ersucht der Jude Michel von Ranstadt Räte und Befehlhaber zu Hanau um die Abzugserlaubnis, da die von ihm erbetene Ermäßigung des auf 12 fl. festgesetzten Schutzgeldes abgeschlagen wurde. Er bittet, an seiner Stelle einen ebenfalls Michel genannten Juden aufzunehmen, der bereit ist, die 12 fl. zu bezahlen.
Am 23. März wird Michel daraufhin von der Kanzlei Hanau bescheinigt, daß er sich, während er unter hanauischem Schutz lebte, "alß ein jüd unstrefflich (alß wir anders nit wissen) gehalten" und seinen Abschied mit Wissen der Obrigkeit genommen hat, die ihm hiermit die Abzugserlaubnis erteilt
Am 24. März gestatten Räte und Befehlhaber zu Hanau dem Juden Michel von Bisses gegen Zahlung eines Einzugsgeldes von 6 Talern und einer jährlich zum 22. Februar zu entrichtenden Bede von 12 fl. die Niederlassung in Ranstadt.
Weitere Angaben
vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28549
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abzug des Juden Michel von Ranstadt und Aufnahme des Juden Michel von Bisses ebenda“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4757_abzug-des-juden-michel-von-ranstadt-und-aufnahme-des-juden-michel-von-bisses-ebenda> (aufgerufen am 25.11.2025)
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