Erhebung des 10. Pfennigs vom Nachlaß des Juden David zu Münzenberg

HStAM 81 Regierung Hanau Nr.  
Laufzeit / Datum
1570 März 8 - März 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der hanauische Keller zu Münzenberg berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau am 8. März 1570, daß er den zum Teil nicht unter hanauischem Schutz lebenden Erben des am 27. Februar verstorbenen Münzenberger Juden David die Nachlaßteilung vorerst untersagt und die Zahlung des 10. Pfennigs verlangt hat, da sich Davids Witwe gerühmt hat, ihr Mann habe an die 7000 fl. an Schuldforderungen, Geld und Kleinodien hinterlassen.
Auf eine Ladung vom 11. März antwortet der Keller am 12. März, daß er krankheitshalber nicht wie befohlen am folgenden Tag vor der Kanzlei zum Bericht erscheinen kann, die Angelegenheit aber auch nicht eilt, da die Rabbiner zu Friedberg Davids Erben untersagt haben, den Nachlaß zu teilen, ehe ein Monat nach Davids Tod verflossen ist. Er empfiehlt, die Erben, falls sie sich inzwischen an die Kanzlei wenden, zu vereidigen, damit sie die Herrschaft nicht um den 10. Pfennig betrügen können.
Am 14. März klagen Davids Erben vor der Kanzlei, daß der Keller eine eidliche Aussage über die Höhe ihrer Erbansprüche verlangt und den 10. Pfennig gefordert hat, obwohl "solichs in der herrschafft Hanaw nie mehr gehort, noch von judden begert worden und ein newerung" ist. Wenn Juden in Münzenberg, Assenheim, Nauheim, Windecken Hanau oder andernorts gestorben sind, ist ähnliches nie vorgefallen.
Laut Kanzleivermerk sind die Erben Davids Sohn Martge zu Holzheim sowie die Kinder seines Sohnes Salman, nämlich Schiman zu Münzenberg, Belge und Hirtze [ebenda?], Abraham zu Rückingen, Meyer zu Watzenborn, Bonle zu Weisenau, der 80 fl. fordert, Rechle zu Ockstadt, die 60 Taler verlangt, Rösgen zu Beuthen in der Mark, Bewerle zu Einbeck und Morle zu Beuthen, die alle je 100 Taler verlangen. Ferner zählen zu den Erben Davids in Münzenberg lebender Urenkel Salman und seine Witwe, die 300 fl. eingebrachtes Heiratsgut und 160 fl. Erbgut zu fordern hat.
Auf Anfordern versprechen die Erben, binnen Monatsfrist 100 fl. Besthaupt zu bezahlen. Darauf wird der Keller zu Münzenberg angewiesen, die Erbteilung nicht länger zu verhindern.

Archivangaben

Altsignatur

81 Regierung Hanau D 1 Nr. 78/6

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Archivkontext

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Erhebung des 10. Pfennigs vom Nachlaß des Juden David zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4488_erhebung-des-10-pfennigs-vom-nachlass-des-juden-david-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

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