Aufnahme des Juden Mosche zu Ortenberg
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Am 27. Oktober 1569 teilt Graf Ludwig von Stolberg-Königstein den hanauischen Räten und Befehlhabern mit, daß er dem Juden Mosche, der zunächst gebeten hatte, sich in Ortenberg niederlassen zu dürfen, dann aber erklärt hat, ihm sei Vilbel zum Pferdehandel gelegener, die Niederlassung dort gegen ein Einzugsgeld von 25 Talern gestattet hat. Darauf wird Mosche von den hanauischen Räten am 29. Oktober mitgeteilt, daß er zunächst die Zustimmung der hanauischen Vormünder abzuwarten hat, weil die Räte ihn ohne dieselbe in Vilbel nicht aufnehmen können.
Am 4. November wird Mosche dann doch ein Schutzbrief für Ortenberg ausgestellt, der ihm gegen eine jährlich zum 22. Februar zu zahlende Bede von 6 fl. Pferdehandel und Geldverleih gestattet, solange er sich des Wuchers und der Gotteslästerung enthält und sich mit einem Zinssatz von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden begnügt. Leiht er Geld an Ortenberger Bürger, soll das vom Stadtschreiber, leiht er an Amtsuntertanen, soll es vom Keller in ein neu einzurichtendes Judenbuch eingetragen werden. Der Geldverleih an sonstige hanauische Untertanen muß der Kanzlei Hanau angezeigt werden.
Am 17. Dezember beschwert sich der Keller zu Ortenberg bei der Hanauer Kanzlei, daß Mosche sich trotz mehrfacher Aufforderung weigert, ihm seinen Schutzbrief zu zeigen, den er vorgeblich in Frankfurt gelassen hat. Zwar hat er zunächst versprochen, ihn von dort mitzubringen, wenn er seinen Umzug nach Ortenberg macht, ist aber jetzt, als er in Frankfurt war, um Waren einzukaufen, ohne den Schutzbrief wiedergekommen. Außerdem hat er erklärt, daß die Beschränkung des Zinssatzes auf 1 Binger Heller pro Woche und Gulden nur für das Bücherthal gilt, so daß der Keller den Eindruck hat, Mosche gehe "mit faulen fischen umb". Als er gedroht hat, der Kanzlei Bericht zu geben, hat ihn Mosche beschworen, das zu unterlassen, ihm ein Geschenk angeboten und versprochen, den Schutzbrief vorzulegen. Der Keller erklärt, es sei dringend nötig, Mosche anzuweisen, kein Geld ohne Wissen der Beamten auszuleihen, denn "er hat allbereit ein solchen anlauff von burgern und bauern, wo ime nit ein rigel darfor gestossen, wurde er die arme leut hierumb gar aussaugen und verderben”.
Darauf wird der Keller am 17. Dezember angewiesen, Mosche mitzuteilen, daß er am 20. des Monats vor der Kanzlei in Hanau zu erscheinen hat.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Aufnahme des Juden Mosche zu Ortenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4442_aufnahme-des-juden-mosche-zu-ortenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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