Forderungen des Juden Salomon von Wölfersheim an den Juden Gumprecht zu Kesselstadt

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1567 Januar 4 - Juni 30
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 4. Januar 1567 schwört der Jude Salomon von Wölfersheim vor der Kanzlei Hanau, daß er dafür sorgen wird, daß die von seiner solmsischen Herrschaft vorgenommene Pfändung des Juden Gumprecht zu Kesselstadt aufgehoben wird. Er verspricht, etwaige Forderungen an Gumprecht nur vor dem hanauischen Gericht einzuklagen. Am 10. März klagt Gumprecht (Gumpel), daß Salomon (Samuel) zwar seinem Eid gemäß dafür gesorgt hat, daß die Bürgschaft, die Gumprecht zu Hungen stellen mußte, aufgehoben wurde, doch ist Gumprecht auf Salomons Betreiben sogleich darauf erneut gepfändet worden.
Darauf teilen Räte und Befehlhaber Graf Philipp von Solms mit, daß vor über einem Jahr etliche Juden, darunter auch Gumprecht von Kesselstadt und Salomon (Samuel) von Wölfersheim, wegen einer Schlägerei mit je 20 fl. gebüßt worden sind und dabei geloben mußten, ihre sich aus der Schlägerei etwa ergebenden gegenseitigen Forderungen nur vor der Kanzlei Hanau einzuklagen. Deswegen hat Salomon, als er kürzlich Gumprecht in Hungen mit 27 fl. pfänden ließ, vor der Kanzlei Hanau schwören müssen, für die Aufhebung dieser Pfändung zu sorgen. Die Räte ersuchen, aus den angeführten Gründen auch die neuerliche Pfändung aufzuheben.

Weitere Angaben

1567 Bl. 241r; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 25965 Bl. 2

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Juden Salomon von Wölfersheim an den Juden Gumprecht zu Kesselstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4214_forderungen-des-juden-salomon-von-woelfersheim-an-den-juden-gumprecht-zu-kesselstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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